Ergebnisse der Februar-Ausschreibung für Onshore-Wind und Solarenergie

Neue Broschüre „Stadtwerke und Bürgerbeteiligung“ erschienen © VKU/Schuster

Die Bundesnetzagentur hat am 20.02.2018 die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie Solarenergie zum Gebotstermin 1. Februar 2018 erteilt. Die beiden Gebotstermine fielen auf denselben Tag, es waren jedoch zwei getrennte Verfahren.

Die Bundesnetzagentur hat am 20.02.2018 die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie Solarenergie zum Gebotstermin 1. Februar 2018 erteilt. Die beiden Gebotstermine fielen auf denselben Tag, es waren jedoch zwei getrennte Verfahren.

Bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land mussten diesmal auch Bürgerenergiegesellschaften eine BImSchG-Genehmigung vorlegen. Von 132 Geboten mit einem Umfang von 989 Megawatt erhielten 83 Gebote mit einem Volumen von 709 Megawatt einen Zuschlag. 19 Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften. Die Länder mit den meisten Zuschlägen sind Niedersachsen mit 17 (154 Megawatt), Brandenburg mit 13 (106 Megawatt), Nordrhein-Westfalen mit zwölf (61 Megawatt) und Rheinland-Pfalz mit elf (124 Megawatt) Zuschlägen. Die den Zuschlägen zugrundeliegenden Gebotswerte reichten von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,73 ct/kWh. In der vorhergehenden Ausschreibungsrunde lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei etwa 3,8 ct/kWh.

Bei der Ausschreibung für Solaranlagen wurden 79 Gebote mit einem Umfang von 546 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 200 Megawatt deutlich überzeichnet. Insgesamt konnte die BNetzA 24 Zuschläge erteilen, davon gingen elf an Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten (zehn nach Bayern, einer nach Baden-Württemberg). Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 3,86 ct/kWh und 4,59 ct/kWh (Vorrunde 4,29 bis 5,06 ct/kWh), der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,33 ct/kWh (Vorrunde 4,91 ct/kWh).

Am 1. April 2018 wird erstmals eine gemeinsame Ausschreibung für Wind und Solar stattfinden. Es finden aber weiterhin auch separate Ausschreibungen statt: für Windenergie an Land am 1. Mai 2018 und für Solaranlagen am 1. Juni 2018.

Die Tatsache, dass bei Windenergie an Land der durchschnittliche Zuschlagswert mit 4,73 ct/kWh deutlich höher war als in der vorhergehenden Ausschreibungsrunde (ca. 3,8 ct/kWh), ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Bürgerenergiegesellschaften diesmal nur mit genehmigten Projekten teilnahmeberechtigt waren. Dadurch kam es nicht zu den Wettbewerbsverzerrungen, die in den vergangenen Ausschreibungen zu beobachten waren. Damals konnten die Nutznießer der Bürgerenergie-Ausnahme bei der Gebotsangabe mit Anlagengenerationen kalkulieren, die noch gar nicht am Markt sind, und somit zu Preisen bieten, bei denen "normale" Bieter nicht mithalten konnten. Dadurch dass das Erfordernis der BImSchG-Genehmigung jetzt für alle Bieter galt, haben sich die Chancen für seriöse Gebote, die auf der Grundlage baufertiger Projekte abgegeben wurden, verbessert.