Direktvermarktungspflicht greift seit 01.01.2016 auch für Anlagen ab 100 KW

Strom aus kleineren EE-Anlagen muss direkt vermarktet werden. © VKU/Schuster

Die Erneuerbaren Energien (EE) decken heute bereits mehr als 30 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland

Nach den Plänen der Bundesregierung werden die EE-Anlagen im Jahr 2025 40 bis 45 Prozent der Stromerzeugung übernehmen. In den folgenden 10 Jahren ist mit einem weiteren Anstieg auf 55 bis 60 Prozent zu rechnen.
Mit der letzten Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in 2014 und der bevorstehenden EEG-Novelle 2016 beabsichtigt der Gesetzgeber vor allem eine effizientere Integration der EE-Anlagen in den Strommarkt.

Ein Kernelement der EEG-Novelle 2014 war die Einführung der Direktvermarktungspflicht für Strom aus kleineren EE-Anlagen. Um Neulingen beim Einstieg in die Direktvermarktung von EE-Strom zu unterstützen, veröffentlichte der VKU in 2015 das Merkblatt "Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren-Energie-Anlagen unter Berücksichtigung der EEG-Novelle 2014". Nach dem zunächst nur Anlagen ab 500 kW zur Direktvermarktung verpflichtet waren, greift diese Pflicht seit dem 01.01.2016 nun auch für Anlagen ab 100 kW.