Deutsche Emissionshandelsstelle veröffentlicht Informationen zum nEHS nach BEHG Verordnungen lassen weiter auf sich warten
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat am 30.04.2020 ihre Homepage aktualisiert und einen neuen Bereich zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingerichtet.
Hintergrundpapier zu grundlegenden Informationen
Dort werden grundlegende Fragen zur Einführung des nEHS erläutert. Basis für diese Informationen ist ein Hintergrundpapier zum "Nationales Emissionshandelssystem" welches sie hier herunterladen können. Für VKU-Mitgliedsunternehmen bietet dieses Hintergrundpapier einen guten Einstieg in die Thematik des nEHS.
Neben Fragen der Abgrenzung zum Europäischen Emissionshandel, werden Fragen zum Anwendungsbereich des BEHG sowie zum Ablauf des nEHS erörtert. Neu ist auch eine eigene Berechnung der DEHSt wie stark sich bspw. der Erdgaspreis für Kunden durch die Einführung des BEHG verteuern könnte. Die DEHSt geht dabei von einer Preissteigerung von 0,5 Cent/kWh im Jahr 2021 aus und sieht eine Steigerung auf 1,0 Cent/kWh bis 2025.
Leider verweist das Papier aber an vielen Stellen auf die noch zu erlassenen Verordnungen. Damit können weiterhin viele Detailfragen, wie bspw. der Umgang mit biogenen Brennstoffemissionen, auf welche der VKU schon in seiner letzten Stellungnahme zum Entwurf eines Änderungsgesetzes zum BEHG hingewiesen hat, nicht beantwortet werden.
Weiter kein genaues Datum zum Erlass der zugehörigen Rechtsverordnungen
Zum weiteren Vorgehen heißt es nur: "Der Aufbau des nEHS stellt für alle Akteure eine organisatorische Herausforderung dar. Zunächst müssen die Regeln des BEHG zur weiteren Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels umgesetzt werden. Die entsprechenden Verordnungen werden derzeit erarbeitet." Auch verweist das Positionspapier hinsichtlich der Höhe der Zertifikatpreise noch immer die Vereinbarung des Vermittlungsausschusses vom letzten Jahr. (Stand 30.04.2020) Der VKU ist, zusammen mit anderen Verbänden, am 28. Mai 2020 zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung des Umweltbundesamtes zur Umsetzung des BEHG eingeladen. Grundlage einer fundierten Diskussion zum nEHS muss nach VKU-Meinung ein Entwurf der zugehörigen Rechtsverordnungen sein.
Wir werden Sie weiterhin zeitnah über aktuelle Entwicklungen zum nationalen Emissionshandel informieren.
Der VKU hat zum Thema CO2-Bepreisung ein eigenes Dossier eingerichtet, wo sie auch alle aktuellen Informationen zum Stand der Umsetzung des BEHG einsehen und nachlesen können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.