VKU kritisiert restriktive Regelungen
Bundesregierung beschließt Kriterien für Grünen Wasserstoff 21.05.21

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Am 19. Mai hat die Bundesregierung ein Verordnungspaket beschlossen, mit dem Verordnungsermächtigungen im Zuge der EEG-Novelle umgesetzt werden. Schwerpunkt ist dabei die Festlegung von Anforderungen an Grünen Wasserstoff im Anwendungsbereich des § 69b EEG 2021. Die Regelung ist mit der EEG-Novelle Ende 2020 aufgenommen worden und ermöglicht die Befreiung des Elektrolysestroms von der EEG-Umlage unter bestimmten Voraussetzungen. Die Regelung ist aber erst anwendbar, wenn in einer Verordnung nach § 93 EEG 2021 die Anforderungen an die Herstellung von Grünem Wasserstoff festgelegt sind. Dabei können inhaltliche, zeitliche oder räumliche Anforderungen für die Herstellung von Grünem Wasserstoff festgelegt werden. Diese Voraussetzungen werden mit dem nun vorgelegten Versorgungspaket umgesetzt.

Die Bundesregierung hatte einen ersten Referentenentwurf am 12. Mai zur Konsultation gestellt, der VKU fristgerecht am 17. Mai Stellung genommen. Der Referentenentwurf sah unter anderem vor, dass die Befreiung für maximal 6.000 Stunden in Anspruch genommen werden kann und lediglich für Strom zur Elektrolyse erfolgt. In seiner Stellungnahme hat der VKU unter anderem kritisiert, dass die statische Stundenbegrenzung innovative Ansätze vor Ort (Stromerzeugung, Speicher, Elektrolyse) nicht berücksichtigt und insbesondere die Fokussierung auf elektrochemische Wasserstofferzeugung anderer Technologien, wie etwa die Dampfreformierung oder die Plasmalyse nicht berücksichtige.

In dem Kabinettsbeschluss sind diese Punkte leider nicht verbessert worden. Vielmehr wurde die Stundenbegrenzung weiter auf 5.000 Stunden reduziert.

Zahlreiche kommunale Unternehmen sind bereits in Wasserstoffprojekten engagiert. Dabei kommen neben der Elektrolyse auch weitere Verfahren zum Einsatz und dezentrale Konzepte spielen eine zentrale Rolle. Für diese Pilotprojekte ist eine Entlastung bei der EEG-Umlage ein wichtiger Aspekt für die Wirtschaftlichkeit.

Die Verordnung wird nun dem Bundestag zugeleitet. Dem Vernehmen nach findet am 7. Juni eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags statt. Auf Basis der Stellungnahme zum Referentenentwurf und mit Unterstützung der aktuellen Wasserstoffbroschüre, wird der VKU die Abgeordneten frühzeitig mit konkreten Änderungsvorschlägen adressieren.