BMWi veröffentlicht Eckpunkte zu Gasversorgungssicherheit

Anfang des Jahres vergab das BMWi ein Gutachten mit dem Titel "Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge durch Regelungen der Speicher (strategische Reserve, Speicherverpflichtungen), einschließlich der Kosten sowie der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen auf den Markt".
Dieses wurde von Becker Büttner Held, Becker Büttner Held Consulting und der TU Berlin erstellt. Im Rahmen des Gutachtens wurden unterschiedliche Szenarien untersucht und entsprechend bewertet. Im Anschluss wurden die Maßnahmen der strategischen Reserve sowie der Speicherverpflichtung als Möglichkeiten zur Deckung der in den einzelnen Szenarien entstandenen Deckungslücke bewertet.
Nach Beendigung des Gutachtes hat sich das BMWi zur Beratung zurückgezogen und am 16.12.2015 seine Eckpunkte zu Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Erdgasversorgungssicherheit veröffentlicht.
Darin wird festgehalten, dass Deutschland über ein diversifiziertes und verlässliches Lieferportfolio, eine robuste Infrastruktur mit entsprechenden Redundanzen und belastbare liquide Handelsmärkte verfügt. Das Risiko deutschlandweiter Versorgungsengpässe wird vor diesem Hintergrund derzeit vom BMWi als äußerst gering eingeschätzt. Unter Berücksichtigung der Diskussion mit den Markakteuren sowie einer Kosten-Nutzen-Abwägung wird es vom Ministerium als sinnvoll erachtet die Versorgungssicherheit durch zwei Maßnahmen im Regelenergiemarkt zu stärken:
- Im aktuellen Ordnungsrahmen dient der Regelenergiemarkt dem Ausgleich unvorhersehbarer physischer Ungleichgewichte im Erdgasnetz. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass kurzfristig im Regelenergiemarkt nicht ausreichend Angebot bereit steht, um einen unerwarteten regionalen Engpass auszugleichen, existieren bereits heute langfristige Vorsorgeprodukte. Diese Vorsorgeprodukte stellen eine Regelenergie-Reserve dar, die von Anbietern vorgehalten wird, um dem Markt in Engpasssituationen Erdgas bereitzustellen. Beispielsweise erfolgt dies, indem Anbieter Gasspeicherkapazitäten mit entsprechenden Gasmengen ausschließlich für solche Situationen vorhalten. Prinzipiell kann das Angebot mit allen Flexibilitätsquellen (Gasfeldern, Lieferverträgen etc.) erfolgen, welche die Produktanforderungen erfüllen können. In Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Versorgungssicherheit soll zukünftig eine Ausweitung des Kontrahierungsvolumens dieser Vorsorgeprodukte ermöglicht werden.
- Zusätzlich besteht auf der Seite der industriellen Endkunden ein großes Potential für nachfrageseitige Maßnahmen (Demand-Side Management), die in Engpasssituationen zu einem Ausgleich von physischen Ungleichgewichten im Erdgasnetz beitragen können. In einer weiteren Maßnahme soll daher ein zusätzliches Regelenergieprodukt geschaffen werden, das Industriekunden und ihren Lieferanten die Teilnahme am Regelenergiemarkt erleichtert.
Die im Gutachten untersuchten Maßnahmen einer strategischen Reserve sowie einer Speicherverpflichtung werden vom BMWi derzeit nicht aufgegriffen, was der VKU begrüßt. Diese Maßnahmen wurden vom VKU von Anfang an als zu kostenintensiv und unter Berücksichtigung der derzeit hohen Versorgungssicherheit als nicht notwendig erachtet.