Ersatzbaustoffverordnung: VKU setzt sich für starke Schutzstandards beim Grundwasser ein 26.08.26

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat im Juli 2026 einen Referentenentwurf zur Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, die Verordnung praxisnäher auszugestalten und die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe, insbesondere deren Herstellung, zu erleichtern. Vorgesehen sind des weiteren Vereinfachungen und Vereinheitlichungen bei der Güteüberwachung, der Abbau bürokratischer Pflichten, die Konkretisierung bestehender Anforderungen zur Verbesserung des Vollzugs sowie Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik. 

Der VKU unterstreicht in seiner Stellungnahme zum Entwurf der EBV die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaftsgedankens. Eine bessere Verwertung von Ersatzbaustoffen kann natürliche Rohstoffe und Deponieraum einsparen. Eine Möglichkeit besteht in der einzelfallweisen Absenkung von Mindesteinbaumengen. Erleichterungen bei der Verwertung und Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen müssen jedoch zugleich mit den Ansprüchen des Boden- und Grundwasserschutzes sowie des Gesundheitsschutzes vereinbar sein. 

Vor allem für den Grundwasserschutz und insbesondere in Wasserschutzgebieten darf es keinerlei Abstriche beim vorsorgenden Schutzniveau geben. Der VKU lehnt Einschränkungen in den Schutzgebietsverordnungen ebenso ab wie verkürzte Anzeigefristen. Einbaumaßnahmen müssen auch immer zukünftige Veränderungen sowohl bei den verbauten Stoffen wie auch der hydrogeologischen Veränderungen antizipiert werden. Bei Einbaumaßnahmen in Wasserschutzgebieten muss sichergestellt werden, dass langfristig Veränderungen der Grundwasserstände und der Wassergewinnung berücksichtigt werden. Nur so kann die dauerhafte Gewährleistung der Grundwasserqualität und der Schutz der Trinkwasserressourcen sichergestellt werden. 

Hintergrund

Mineralische Abfälle, insbesondere aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, stellen mit jährlich über 200 Mio. Tonnen den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Mit der zum 1. August 2023 in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung wurden erstmals bundesweit einheitliche Regelungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen. Nach einer ersten Novelle im Jahr 2023 wurden durch eine Entschließung des Bundesrats (Drucksache 237/23 (Beschluss)) sowie im Rahmen einer gesetzlich vorgesehenen Evaluierung weitere Anpassungsbedarfe identifiziert. Ein vom UBA beauftragtes wissenschaftliches Monitoring (UBA Texte 140/2025) hat insbesondere Hemmnisse bei der Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe aufgezeigt. Der vorliegende Entwurf der EBV greift diese Erkenntnisse und die Forderungen des Bundesrates auf.