Mautsätze der LKW-Maut können zum 01.01.2023 steigen
Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Bundesfernstraßenmaut-gesetzes, welche eine Anpassung der Mautsätze für LKWs an das neue Wege-kostengutachten zum 01.01.2023 vorsieht, wird derzeit im Verkehrsausschuss des Bundestags behandelt. Die dort angehörten Experten haben sich überwiegend gegen eine Erhöhung der Mautsätze ausgesprochen.
Für die Nutzung der Bundesfernstraßen mit LKW (schwere Nutzfahrzeuge) werden auch in Deutschland Mautsätze erhoben, die das jeweilige Unternehmen zu entrichten hat. Dies findet seine Rechtsgrundlage im Bundesfernstraßenmautgesetz, dessen (nunmehr fünfte) Novelle derzeit vom Bundestag beraten wird. Hintergrund ist das aktuelle Wegekostengutachten, welches eine Erhöhung der Mautsätze nach sich ziehen würde.
Nach den Vorgaben der Europäischen Union müssen bei der Erhebung von Mautgebühren die Baukosten und die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes berücksichtigt und zur Orientierung der Mauthöhe herangezogen werden. Die jeweils geltenden Mautsätze werden daher durch wissenschaftlich fundierte sog. Wegekostengutachten ermittelt. Hierzu wurden bereits in der Vergangenheit Wegekostengutachten für die Bundesrepublik erstellt, die jeweils für folgende Zeiträume galten: 2003 bis 2007, 2008 bis 2012, 2013 bis 2017 sowie 2018 bis 2022. Das neue Wegekostengutachten, welches die aktuelle Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes bedingt, deckt danach den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab.
Mit dem neuen Gutachten nimmt die Bundesregierung Bezug auf eine geänderte EU-Richtlinie, die nicht länger Höchstwerte, sondern lediglich Bezugswerte für die Anlastung der externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung ausweist. Eine Überschreitung dieser Kosten ist danach möglich, wenn die externen Kosten im jeweiligen Mitgliedstaat tatsächlich höher liegen. Innerhalb der kommenden zwei Jahre soll auch eine CO2-Differenzierung bei der LKW-Maut vorgenommen, der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen und ein CO2-Zuschlag eingeführt werden.
Am 22. September hat der Bundestag in erster Lesung die von der Bundesregierung geplante fünfte Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes beraten und zur weiteren Befassung an den Verkehrsausschuss verwiesen, der sodann am 12. Oktober 2022 eine öffentliche Anhörung durchgeführt hat. Die dort vertretenen Experten sprachen sich überwiegend gegen eine Anhebung der Mautsätze aus, die bei der derzeitigen Preisentwicklung für die Unternehmen nicht zu vertreten seien. Eine Beschlussfassung des Ausschusses steht noch aus, im Anschluss ist die zweite und dritte Lesung im Bundestag zu erwarten.