BNetzA informiert zur geänderten BSI-Kritisverordnung Informationsschreiben für Betreiber kritischer Energieanlagen
Die von der Bundesregierung am 18.08.2021 beschlossenen Änderungen an der BSI-Kritisverordnung sind zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Relevant sind hierbei insbesondere die Absenkungen der Schwellenwerte im Bereich der Energieerzeugungsanlagen. Hierzu hat die BNetzA nunmehr ein Informationsschreiben veröffentlicht.
Durch das in Kraft treten der „Zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung“ fallen seit dem 01.01.2022 mehr Betreiber von Energieanlagen in den Anwendungsbereich des BSI-Gesetzes (BSIG). Hintergrund sind die abgesenkten Schwellenwerte in der BSI-Kritisverordnung für Energieanlagen. Hierüber hatte der VKU bereits in einem vorherigen Nachrichtenbeitrag informiert.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun für die neu in den Geltungsbereich fallenden Energieanlagenbetreiber ein Informationsschreiben veröffentlicht. Nach dem Informationsschreiben müssen Betreiber von Energieanlagen, die künftig als Kritische Infrastruktur gelten, die im IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Abs. 1b EnWG vorgegebenen Sicherheitsanforderungen bis zum 31.03.2024 umsetzen und dies der BNetzA nachweisen.