Telekommunikation
Handreichung zur praktischen Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses veröffentlicht

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2025 ist der Ausbau von Mobilfunk- und Festnetzen zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt worden. Eine Hilfestellung, wie mit dieser Neuregelung in der Praxis umzugehen ist, gibt eine Handreichung des Gigabitbüros des Bundes, an der auch der VKU mitgewirkt hat.

15.10.26

Seit dem Sommer 2025 befinden sich die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse. So regelt es § 1 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes. Auf die Frage, was dies in der Praxis bedeutet, liefert eine Handreichung des Gigabitbüros des Bundes jetzt erste Antworten.

Die neue Handreichung soll Behörden, Kommunen und weitere Beteiligte bei der praktischen Anwendung der Neuregelung unterstützen. Sie soll ein gemeinsames Grundverständnis für die rechtliche Wirkung der Neuregelung schaffen und eine konsistente Anwendung in der Verwaltungspraxis fördern.

Die Handreichung des Gigabitbüros des Bundes ist unter redaktioneller Mitwirkung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, verschiedener Länderministerien, der kommunalen Spitzenverbände sowie von Branchenverbänden, einschließlich des VKU, entstanden.