Von der Leyen stellt EU-Klimaschutzpaket vor

Die deutsche Kommissionspräsidentin und Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans haben vor dem EU-Parlament Details und den vorläufigen Zeitplan zum europäischen „Green Deal“ vorgestellt. Neben Klimazielen geht es um Um-weltschutz und „Green Financing“. Dies bedeutet weitreichende Änderungen in vielen Politikbereichen.

Im Jahr 2050 sollen in der EU nicht mehr Emissionen in die Atmosphäre gelangen, als ihr wieder entzogen werden können – das meint die angestrebte Klimaneutralität. Zunächst sollen die CO2-Emissionen im Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 50 Prozent niedriger liegen – im jüngst verabschiedeten „Clean Energy Package“ hatte sich die EU lediglich auf 40 Prozent verpflichtet. Hierfür soll im Mitte 2021 ein Plan mit einer Reihe von Legislativmaßnahmen vorgelegt werden, um das Ziel erreichen zu können. Laut einer ersten Kostenschätzung der Kommission müssen – einschließlich privater Investitionen – bis 2030 jährlich 260 Milliarden Euro in den Klimaschutz fließen. Dazu sollen 25 Prozent der Ausgaben im Rahmen aller EU-Programme für Projekte mit Klimaschutzbezug ausgegeben werden. Bei der Europäischen Investitionsbank soll der Anteil von Klimaschutzprogrammen von 25 bis 2025 auf 50 Prozent steigen.

Die Klimaziele sollen durch gezielte Initiativen im Energiebereich erreicht werden. Zum einen möchte die Kommission die Entwicklung dekarbonisierter Gase (und Wasserstoff) unterstützen und den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Marktes erreichen. Mitte 2021 soll ein Vorschlag für eine Überarbeitung der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie unter verstärkter Berücksichtigung von Klimafragen vorgelegt werden. Besonderes Augenmerk gilt ebenfalls der Energieeffizienz von Gebäuden, die für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich sind. 2020 soll eine Initiative für eine „Renovierungswelle für den Bausektor“ vorgestellt und die Renovierungsquote dadurch verdoppelt werden.

Für den Wasser- und Abwasserbereich wird die für März 2020 angekündigte „Biodiversitätsstrategie 2030“ wegweisend. Spezifische Maßnahmen sind für das Folgejahr 2021 angekündigt: Der Null-Schadstoff-Aktionsplan soll umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzung durch Mikroplastik, Chemikalien, Arzneimitteln und städtischen Regenabfluss etablieren. Im gleichen Jahr sollen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ Maßnahmen zu einer deutlichen Verringerung des Einsatzes von chemischen Pestiziden, Düngemitteln und Antibiotika in der Landwirtschaft beschlossen werden.

Die Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird zentral von einem „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ betroffen sein – ebenfalls angekündigt für März 2020. Der Aktionsplan soll den Wandel zu kreislauforientierten Produkten mit hoher Lebensdauer und zur Abfallvermeidung organisieren. Leitmärkte für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte in energieintensiven Industriezweigen sollen gezielt gefördert werden. Bis 2030 sollen alle Verpackungen in der EU wiederverwendbar oder recycelbar sein. Ferner werden Maßnahmen zugunsten von biologisch abbaubaren und biobasierten Kunststoffen in Aussicht gestellt. Für Oktober 2020 sind neue Rechtsvorschriften für Batterien im Rahmen des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft geplant.

Im Bereich Mobilität ist eine „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ für 2020 angekündigt. Hier stehen die Förderung emissionsfreier Mobilität und eine Ausweitung der CO2-Bepreisung im Zentrum. Ab 2020 sollen legislative Optionen geprüft werden, um die Produktion und Bereitstellung alternativer Kraftstoffe zu fördern. Die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (vor allem E-Ladestationen) soll 2021 überprüft werden. Des Weiteren sollen strengere Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor eingeführt und Mitte 2021 die CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge überarbeitet werden.