EU-Kommission startet Konsultation zur Änderung der KMU-Definition
15.02.2018. Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Überprüfung der europäischen Definition des Begriffs „kleine und mittelständische Unternehmen“ (KMU) eingeleitet.
Der VKU und der Europäische Verband der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen (CEEP) setzen sich seit längerer Zeit für eine Änderung der europäischen KMU-Definition ein, da die aktuelle Definition teilweise zu Benachteiligung kommunaler Unternehmen führt.
Der Grund: Befindet sich ein Unternehmen zu mehr als 25 Prozent in öffentlicher Hand, ist ein Status als KMU unabhängig von anderen Kriterien ausgeschlossen. Kommunale Unternehmen können daher an vielen Förder- und Finanzierungsprogrammen nicht teilnehmen. Sie werden zudem mit bürokratischen Anforderungen belastet, die KMUs aus Verhältnismäßigkeitserwägungen nicht auferlegt werden. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie etwa verpflichtet Unternehmen, die nicht KMU im Sinne der europäischen Definition sind, zur Durchführung von Energieaudits. Deren Kosten können eine große Belastung für kommunale Unternehmen darstellen, die private Wettbewerber nicht stemmen müssen.
Dementsprechend ist es zu begrüßen, dass die EU-Kommission aktuell an einer Bewertung und möglichen Überarbeitung einiger Aspekte der KMU-Definition arbeitet und am 06.02.2018, unter anderem auf Betreiben des VKU und CEEP hin, eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung des KMU-Begriffs gemäß Empfehlung 2003/361/EG begonnen hat. Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 06.05.2018.
Der VKU wird sich an dieser Konsultation beteiligen. Der VKU empfiehlt, dass auch die Mitgliedsunternehmen im VKU sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligen. Hierfür stehen Ihnen die unten genannten verantwortlichen Ansprechpartner zur Verfügung.