Erneuerbare Energien
Kritik an Repowering-Vorschlag der Bundesregierung 25.01.21

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VKU/Schuster

Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von RED II-Vorgaben für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz beschlossen. In diesen Entwurf wurde eine Vorschrift aufgenommen, mit der eine Verfahrensvereinfachung für das Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien angestrebt wird.

Nach Einschätzung des VKU und anderer Verbände hätte diese Rechtsänderung allerdings so gut wie keinen entlastenden Effekt auf Repowering-Projekte. Die vorgeschlagene Regelung birgt im Gegenteil das Risiko, dass sich die Rechtsunsicherheit erhöht und Genehmigungen, die nach dem geplanten Verfahren erteilt werden, juristisch angreifbar sind.

Anstelle des geplanten § 16b BImSchG-Entwurf schlägt der VKU in seiner Stellungnahme vom 14.01.2021 folgende Maßnahmen vor: 1. Änderungsgenehmigung statt Neugenehmigung, 2. Anwendbarkeit des vereinfachtes Verfahrens gemäß § 19 BImSchG, 3. Umweltverträglichkeitsprüfung nur wenn nötig und 4. Fristverkürzung für Eilrechtsschutzanträge.

Am 12.02.2020 wird das Gesetzesvorhaben im Bundesrat behandelt. Das Thema hat eine große politische Bedeutung, die noch dadurch verstärkt wurde, dass der Bundestag die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem EEG 2021 aufgefordert hat, Verfahrenserleichterungen für Repowering zu prüfen.

Für viele Stadtwerke, die in Windvorhaben investieren, ist das Repowering von ausgeförderten Windenergieanlagen ein wichtiger Baustein des Windenergieausbaus.