Bundesregierung beschließt Energie-Reformen
VKU begrüßt Reformen bei EEG, Netzanschlüssen und Flexibilitäten
Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027), zum Netzanschlusspaket sowie zum Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG) beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die Bundesregierung sich bei diesen zentralen energiepolitischen Gesetzesvorhaben geeinigt hat, Erneuerbare Energien weiter kraftvoll ausgebaut und die Weichen für mehr Effizienz in der Energiewende gestellt werden.
29.07.26
Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027), zum Netzanschlusspaket sowie zum Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG) beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die Bundesregierung sich bei diesen zentralen energiepolitischen Gesetzesvorhaben geeinigt hat, Erneuerbare Energien weiter kraftvoll ausgebaut und die Weichen für mehr Effizienz in der Energiewende gestellt werden.
Berlin, 29.07.2026. Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027), zum Netzanschlusspaket sowie zum Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG) beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die Bundesregierung sich bei diesen zentralen energiepolitischen Gesetzesvorhaben geeinigt hat, Erneuerbare Energien weiter kraftvoll ausgebaut und die Weichen für mehr Effizienz in der Energiewende gestellt werden. Gleichzeitig sieht der Verband in allen drei Vorhaben Nachbesserungsbedarf im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Dr. Kai Lobo, stellvertretender VKU-Hauptgeschäftsführer:
„Die Gesetzentwürfe stellen eine gute Arbeitsgrundlage dar. Insgesamt ist es gelungen den Ausbau der erneuerbaren Energien, systemdienlichen Netzausbau und Kosteneffizienz miteinander in ein gutes Gleichgewicht zu bringen.“
Zum EEG 2027:
„Der VKU unterstützt die grundsätzliche Zielrichtung des EEG 2027, das gesicherte Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht und zugleich den Fokus auf eine höhere Kosteneffizienz ausrichtet. Im Kabinettsentwurf finden sich viele Reformmaßnahmen, für die der VKU sich eingesetzt hat: zusätzliche Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land, Verbesserungen für süddeutsche Windstandorte, die Einführung einer Pachthöhenbegrenzung sowie eine Überführung von Dach-Solaranlagen in die Direktvermarktung.
Auch die Begrenzung der Anschlussleistung von PV- und Windanlagen ist genau richtig, um Netzausbau einzusparen, innovative Speicherkonzepte anzureizen, Netze besser auszulasten und den erneuerbaren Strom in werthaltigere Stunden zu verschieben. Als Fehler betrachtet der VKU jedoch die ersatzlose Streichung der Biomethanausschreibungen.
Eine Anpassung fordert der VKU bei den Differenzverträgen: Für ein vernünftiges Aufwand-Nutzen-Verhältnis sollte sich der Gesetzgeber am Schwellenwert der EU orientieren und erst Anlagen ab 200 kW installierter Leistung (nicht schon ab 100 kW) in den Refinanzierungsbeitrag einbeziehen.
Zur Vermeidung ungerechtfertigter Komplexität sollten die Übergangsregelungen beim Abbau der Dach-PV-Förderung für alle Anlagen unter 100 kW darüber hinaus einheitlich mit einem Stichtag, statt stufenweise geregelt werden.“´
Zum Netzanschlusspaket:
„Positiv ist, dass die Bundesregierung im Netzpaket den Redispatch-Vorbehalt nun ausdrücklich als regionales Steuerungsinstrument versteht, um den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und die Redispatch-Kosten zu begrenzen. Damit wird erstmals anerkannt, dass Netzanschlusskapazität ein knappes Gut ist und nicht mehr allein nach dem bisherigen Förderregime verteilt werden kann. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Gesetzentwurf auch die Grundlage geschaffen werden soll, das Instrument des Baukostenzuschusses (BKZ) zukünftig auch auf Erzeugungsanlagen auszuweiten. Eine Begrenzung der unvergüteten Redispatch-Mengen in Netzengpassgebieten sehen wir nach wie vor als richtig an. Allerdings ist die Schwelle von 18 Prozent für Windenergieanlagen in Windvorranggebieten aus unserer Sicht deutlich zu hoch angesetzt.
Im parlamentarischen Verfahren wird es darauf ankommen, die Anforderungen an ein mögliches Verschulden des Netzbetreibers bei der neu aufgenommen Verlängerung der Engpassgebietsausweisung um 18 Monate eindeutiger zu definieren, um hier Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Auch muss die technologiespezifische Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzgebieten, für die sich der VKU eingesetzt hatte, von einer Soll- in eine Muss-Regelung überführt werden.“
Zum Flexibilitäsbeschleunigungsgesetz (FlexBG):
„Wir begrüßen die Zielrichtung des Vorhabens, Planungs- und Genehmigungsverfahren für energieinfrastrukturrelevante Vorhaben zu beschleunigen. Kritisch sehen wir, dass gegenüber des Referentenwurfs einige positive Vorschläge gestrichen wurden, wie die Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn sowie zur Übernahme bereits vorliegender Prüfungen und Bewertung serienidentischer Anlagen. Es greift außerdem zu kurz, die Beschleunigungsregeln nur auf die Zulassungsverfahren für Kraftwerke und Stromspeicher anzuwenden, die im Rahmen des StromVKG bezuschlagt werden. Alle Anlagen, die Flexibilität für das Stromversorgungssystem bereitstellen, sollten von Vereinfachungen profitieren: Batteriespeicher, Elektrolyseure und KWK-Anlagen einschließlich deren Nebenanlagen. Entscheidend sollte der Flexibilitätsbeitrag sein und nicht der Förderstatus.“
Lobos Fazit: „Stadtwerke und kommunale Unternehmen treiben die Energiewende vor Ort voran, mit Investitionen in Erneuerbare, Netze, Speicher und Flexibilitäten. EEG 2027, Netzanschlusspaket und Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz setzen dafür wichtige Rahmenbedingungen. Jetzt kommt es darauf an, die Gesetze im parlamentarischen Verfahren praxisnah auszugestalten, damit Investitionen schneller, effizienter und wirtschaftlicher umgesetzt werden können.“
Weitere Informationen:
Erneuerbare Energien: VKU begrüßt EEG-Entwurf und fordert praxistaugliche Nachbesserungen
VKU-Stellungnahme zum EEG 2027
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VKU-Stellungnahme zum Netzanschlusspaket
VKU-Ersteinschätzung zum EEG 2027 und Netzpaket
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Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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