VKU zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
Erneuerbare Energien: VKU begrüßt EEG-Entwurf und fordert praxistaugliche Nachbesserungen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027). Positiv bewertet der Verband die unveränderten Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik sowie den stärkeren Fokus auf die Marktintegration erneuerbarer Energien.

23.07.26

Berlin, 23.07.2026. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027). Positiv bewertet der Verband die unveränderten Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik sowie den stärkeren Fokus auf die Marktintegration erneuerbarer Energien. In seiner Stellungnahme fordert der VKU zugleich Nachbesserungen, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.

„Der Entwurf setzt wichtige Impulse für eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien. Die unveränderten Ausbauziele für Windenergie und Photovoltaik sowie konstante Ausbaupfade geben kommunalen Unternehmen die notwendige Planungssicherheit. Jetzt kommt es darauf an, die Regelungen noch stärker an der Praxis auszurichten“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Positiv bewertet der VKU den vorgesehenen Übergang von der Einspeisevergütung zur Direktvermarktung bei PV-Dachanlagen. Der Verband unterstützt zudem die 12 GW zusätzlichen Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land, eine stärkere Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung neuer Dach-Photovoltaikanlagen sowie die Eindämmung überhöhter Pachtzahlungen für Windenergieflächen durch die Einführung einer Pachthöhenbegrenzung. Auch die geplante höhere finanzielle Beteiligung der Kommunen an Wind- und Solarprojekten ist sinnvoll. Sie kann die Akzeptanz der Energiewende vor Ort stärken.

Nach Ansicht des VKU reichen die vorgesehenen Übergangsregelungen für die verpflichtende Direktvermarktung von kleinen PV-Dachanlagen nicht aus. Der Verband fordert, die befristeten Übergangszahlungen auf alle Photovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt Leistung anzuwenden und ein einheitliches Startdatum für den Beginn der Direktvermarktung am 1. Januar2030 einzuführen.

„Marktintegration lässt sich nicht per Gesetz verordnen. Viele kleinere Anlagen verfügen bislang weder über die notwendige Messtechnik noch über etablierte Vermarktungswege. Wer die Übergangsfristen zu kurz ansetzt, schafft neue Bürokratie statt mehr Markt“, sagt Liebing.
Kritisch sieht der VKU die geplanten Ausschreibungsmengen für Biomasse. „Biomasse liefert verlässlich Strom und Wärme, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen. Wer die Ausschreibungsmengen zu stark begrenzt, gefährdet genau die Flexibilität, die das Energiesystem künftig dringend braucht. Es wäre ein energiepolitischer Fehler, funktionierende Biomasseanlagen aus dem Markt zu drängen“, so Liebing.

Anpassungsbedarf sieht der VKU auch bei den neuen zweiseitigen Differenzverträgen. „Die neuen Differenzverträge schaffen Klarheit über die zukünftige EE-Förderung. Allerdings sollte man den bürokratischen Aufwand möglichst geringhalten – einerseits durch einen Marktwertkorridor und andererseits durch das Belassen der Abschöpfungsschwelle bei der europäischen Mindestvorgabe von 200 kW Anlagengröße“, sagt Liebing. Dies entspreche den europäischen Vorgaben und vermeide erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Netzbetreibern. Netzbetreiber dürften nicht das Ausfallrisiko offener Rückzahlungsansprüche tragen.

Positiv bewertet der VKU schließlich die geplante Begrenzung überhöhter Flächenpachten bei Windenergieanlagen. Sie könne den Wettbewerb um geeignete Standorte fairer gestalten und kommunale Unternehmen stärken. Allerdings müsse ausgeschlossen werden, dass die Begrenzung durch Hybrid- oder Co-Location-Projekte umgangen wird. Zudem seien angemessene Übergangsregelungen für bereits weit fortgeschrittene Projekte erforderlich, um die Investitionssicherheit zu gewährleisten. „Überhöhte Flächenpreise treiben die Kosten der Energiewende unnötig nach oben. Faire Pachtregelungen stärken den Wettbewerb und schaffen bessere Bedingungen für kommunale Projekte“, sagt Liebing.

„Kommunale Unternehmen investieren seit Jahren in den Ausbau erneuerbarer Energien. Dafür brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen. Das EEG 2027 enthält viele richtige Ansätze. Entscheidend ist nun, den Entwurf an den zentralen Stellen praxistauglich weiterzuentwickeln. So können Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen gestärkt werden“, sagt Liebing.

Der VKU kritisiert, dass die erneut viel zu kurze Frist von gerade einmal drei Werktagen für die Verbändeanhörung eine umfassende fachliche Prüfung mehrerer hundert Seiten komplexer Gesetzestexte nur sehr eingeschränkt ermöglicht. „Gute Gesetzgebung entsteht nicht im Schnelldurchgang. Bei einem Gesetz dieser Tragweite braucht die Praxis ausreichend Zeit für eine fundierte Prüfung“, so Liebing.

Weitere Informationen:

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Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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