VKU zum Netzanschlusspaket
VKU begrüßt Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket und fordert schnelleren Verteilnetzausbau

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Referentenentwurf für ein Netzanschlusspaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Der Entwurf setzt aus Sicht der kommunalen Unternehmen an einem Engpass der Energiewende an und soll den Zubau neuer Windenergie- und Solaranlagen besser mit dem Netzausbau verzahnen. Gleichzeitig warnt der Verband davor, die neuen Regelungen ohne ausreichenden Ausbau der Verteilnetze und ohne Abstimmung mit anderen Reformvorhaben einzuführen.

23.07.26

Berlin, 23.07.2026. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Referentenentwurf für ein Netzanschlusspaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Der Entwurf setzt aus Sicht der kommunalen Unternehmen an einem Engpass der Energiewende an und soll den Zubau neuer Windenergie- und Solaranlagen besser mit dem Netzausbau verzahnen. Gleichzeitig warnt der Verband davor, die neuen Regelungen ohne ausreichenden Ausbau der Verteilnetze und ohne Abstimmung mit anderen Reformvorhaben einzuführen.

„Der Netzanschluss ist heute eines der Nadelöhre der Energiewende. Ohne leistungsfähige und ausreichend ausgebaute Netze helfen auch die ehrgeizigsten Ausbauziele nicht weiter. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung jetzt die Verfahren beschleunigen und knappe Netzkapazitäten besser steuern will“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Das Netzanschlusspaket enthält dafür wichtige und überfällige Maßnahmen. Entscheidend ist jetzt eine praxistaugliche Umsetzung, die Hand in Hand mit einem deutlich schnelleren Ausbau der Verteilnetze geht.“

Deutschland baut erneuerbare Energien, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Speicher mit hoher Geschwindigkeit aus. Gleichzeitig stoßen die Netze vielerorts an ihre Grenzen. Hohe Antragszahlen und komplexe Verfahren sorgen für einen erheblichen Planungsaufwand bei den Netzbetreibern. Die kommunalen Unternehmen unterstützen deshalb das Ziel, den Zubau neuer Anlagen stärker an den verfügbaren Netzkapazitäten auszurichten, so Liebing.

Als tragfähigen Kompromiss erachtet der VKU die überarbeiteten Regeln zur besseren Steuerung des Zubaus von Anlagen in Netzengpassgebieten. Die Anhebung der Abregelungsschwelle auf fünf Prozent, ab der ein Gebiet als “kapazitätslimitiert” ausgewiesen werden darf, die getrennte Betrachtung von Wind- und Solaranlagen sowie die Begrenzung entschädigungsfreier Redispatchstunden, schaffen aus Sicht des VKU mehr Planungssicherheit für Investoren und verbessern die Finanzierbarkeit neuer Projekte. Netzbetreiber werden gleichzeitig weiterhin in die Verantwortung genommen.“

„Wer den Ausbau erneuerbarer Energien intelligent steuern will, muss Wind- und Solaranlagen differenziert betrachten. Nur so entstehen die richtigen Anreize für einen ausgewogenen und netzdienlichen Ausbau“, sagt Liebing. „Aus einer Kann-Regelung muss deshalb eine verbindliche Vorgabe werden.“

Der VKU begrüßt zudem die geplante Begrenzung der Anschlussleistung neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dadurch können vorhandene Netzkapazitäten effizienter genutzt und unnötige Ausbaukosten vermieden werden. Gleichzeitig entstehen Anreize für Batteriespeicher, für die konsequente Überbauung von Netzanschlüssen durch PV- und Wind-Anlagen und andere netzdienliche Lösungen.

Wichtig ist aus Sicht des Verbandes jedoch ein ausreichender Übergangszeitraum für bereits weit fortgeschrittene Projekte. Ein Inkrafttreten bereits Anfang 2027 würde für viele Vorhaben erhebliche Planungsunsicherheit schaffen. „Mitten im Spiel die Regeln zu ändern, wäre das falsche Signal. Projekte, die bereits weit fortgeschritten sind, brauchen Vertrauensschutz und ausreichende Übergangsfristen“, sagt Liebing.

Positiv bewertet der VKU auch die geplanten Regelungen zur Rückgabe dauerhaft ungenutzter Netzanschlusskapazitäten. „Netzkapazität ist ein knappes Gut. Wer Anschlussleistung dauerhaft reserviert, aber nicht nutzt, blockiert die Netze für andere Projekte“, sagt Liebing. Voraussetzung ist ein fairer und transparenter Kommunikationsprozess mit den betroffenen Anschlussnehmern. Anlagen im Aufbau, Reserveanlagen sowie Übergabepunkte zwischen Netzbetreibern sollten von entsprechenden Anpassungen ausgenommen werden.

Besonderen Nachbesserungsbedarf sieht der Verband bei der Priorisierung von Netzanschlussbegehren. Die Energiewende findet zu großen Teilen in den Verteilnetzen statt. Hier werden die meisten Wind- und Solaranlagen, Wärmepumpen, Ladepunkte und Speicher angeschlossen. Darüber hinaus sollten Kriterien wie Netzverträglichkeit, Daseinsvorsorge und Wohnungsbau stärker berücksichtigt werden.

„Die Energiewende entscheidet sich in Städten, Gemeinden und Verteilnetzen. Dort müssen die notwendigen Kapazitäten verfügbar sein. Wenn die Netze fehlen, bleiben Wärmepumpen, Ladepunkte und erneuerbare Anlagen auf der Warteliste. Das von der Koalition angekündigte Verteilnetzpaket muss nun auch zügig kommen. Derzeit ist mit einem durchschnittlichen Zeitrahmen von rund 10 Jahren für den Netzausbau zu rechnen. Den müssen wir praktisch halbieren, damit er mit dem EE-Ausbau Schritt hält und kapazitätslimitierte Gebiete rechtzeitig aufgelöst werden können, so Liebing.

Unterstützung erhält auch die geplante Digitalisierung der Netzanschlussverfahren. Digitale Prozesse können Netzanschlüsse schneller, einfacher und transparenter machen. „Wer heute einen Netzanschluss beantragt, sollte nicht mit Papierformularen und Insellösungen kämpfen müssen. Die Digitalisierung kann Verfahren deutlich beschleunigen“, sagt Liebing. Davon profitieren Netzbetreiber ebenso wie Unternehmen und Projektierer. Liebing spricht sich dafür aus, die Einführung eines zentralen Registers für Netzanschlussbegehren zu prüfen. Dadurch ließen sich spekulative Mehrfachanfragen vermeiden und vorhandene Netzkapazitäten zielgerichteter vergeben.

Kritisch sieht der Verband hingegen die geplanten Transparenzpflichten für verfügbare Netzanschlusskapazitäten. „Transparenz darf nicht zulasten der Sicherheit gehen. Niemand darf aus veröffentlichten Daten Rückschlüsse auf kritische Netzinfrastrukturen ziehen können“, sagt Liebing. Außerdem müsse der zusätzliche Aufwand für Netzbetreiber in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen.

Aus Sicht des VKU kann das Netzanschlusspaket nur wirken, wenn es eng mit der EEG-Novelle, der Reform der Netzentgelte und den laufenden Verfahren der Bundesnetzagentur verzahnt wird.

„Die Energiewende braucht nicht nur neue Erzeugungsanlagen, sondern auch neue Netze – und das möglichst Hand in Hand. Das Netzanschlusspaket ist ein wichtiger Schritt. Der nächste muss das angekündigte Verteilnetzpaket sein“, sagt Liebing. „Wer mehr erneuerbare Energien, mehr Wärmepumpen, mehr Ladeinfrastruktur und mehr Speicher will, muss auch die Voraussetzungen in den Netzen schaffen. Wir müssen hier doppelt so schnell werden Deshalb erwarten wir jetzt zügig das angekündigte Verteilnetzpaket.“

Weitere Informationen:

VKU-Stellungnahme zum Netzanschlusspaket

VKU-Ersteinschätzung zum EEG 2027 und Netzpaket

VKU fordert Neustart für die Energiewende und stellt Handlungsvorschläge zur Diskussion

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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