VKU zur angekündigten erneuten Novelle der Düngeverordnung 01.02.19

Berlin, 01.02.2019. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 nochmals zu überarbeiten, um sie an die Vorgaben des EuGH-Urteils zur Nitratrichtlinie vom 21. Juni 2018 anzupassen. Auch ein Rechtsgutachten von Professor Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) belegt die Notwendigkeit der Anpassung.

Der VKU, dessen Mitglieder rund 90 Prozent aller Deutschen mit Trinkwasser versorgen, appelliert an die Bundesregierung, endlich einen Regulierungsrahmen vorzulegen, der das Grundwasser langfristig besser schützt. Grundwasser ist die wichtigste Ressource für die Trinkwasserversorgung.

VKU-Vizepräsident Karsten Specht: „Die Wasserversorger finden schon heute in 22 Prozent ihrer Vorfeldmessstellen Nitratkonzentrationen von mindestens 50 Milligramm je Liter und erreichen damit den gesetzlich zulässigen Grenzwert. Eine Novelle birgt Chancen: Sie kann dazu dienen, Schlupflöcher in der bestehenden Düngeverordnung zu schließen. Dies muss im Sinne aller Beteiligten sein, die auch in Zukunft einwandfreies Grundwasser nutzen wollen.“

Die Maßnahmen der bisherigen Verordnung reichen bei weitem nicht aus, um die nitratbelasteten Gebiete (sog. rote Gebiete) zu sanieren. Für Specht ist diese Sanierung „jedoch erforderlich, um die Trinkwasserressourcen zu schützen. Die Bundesländer müssen daher ermächtigt werden, mit mehr und schärferen Maßnahmen in den roten Gebieten gegenzusteuern - und dann auch handeln.“

Specht: „Es geht um die Sache, nicht um Ideologien. Übermäßige Nitrat-Einträge in Gewässer müssen konsequent reduziert werden. Wir erkennen den Willen vieler Landwirte, die sich schon heute in Kooperationen mit Wasserversorgern engagieren. Problematisch ist ordnungsrechtlich weiterhin, dass die Behörden, die für die Kontrollen zuständig sind, immer noch nicht im ausreichenden Maße wissen, was wirklich an Mineraldünger, Gülle und Gärresten auf dem Acker landet", so Specht. „Wir brauchen deshalb mehr Transparenz im System, um Anreize für einen effizienteren Düngereinsatz vorantreiben zu können. Dafür brauchen unsere Kontrolleure mehr Datenzugriff. Das ist möglich, wie die Beispiele Niederlande oder Dänemark zeigen.“

  • Rechtsgutachten

    Prof. Dr. Ines Härtel Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)