Berlin, 31.01.2019. Der Bundestag berät in erster Lesung über das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Der Entwurf enthält zahlreiche Vorschläge, um das Planungsrecht zu vereinfachen und so den Bau von Stromautobahnen zu beschleunigen. Das begrüßt der VKU. Allerdings soll den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), zuständig für Stromautobahnen, ein vollständiger Zugriff auf die Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Verteilnetz gewährt werden. Rund 95 Prozent aller Erneuerbare-Energien-Anlagen sind über die Stromverteilnetze ins Energienetz integriert.
Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der Stromverteilnetzbetreiber vertritt:
„Der vorliegende Entwurf hätte negative Konsequenzen für die Netzstabilität. Die Energiewende ist dezentral organisiert. Angebot und Nachfrage von Energie sollten im besten Fall vor Ort ausgeglichen werden, um das Netz stabil zu halten. Das Stromnetz der Zukunft muss deshalb auch zunehmend dezentral steuerbar sein. Eine alleinige zentrale Steuerung, wie die vorgesehenen Zugriffs- und Durchgriffsrechte für Übertragungsnetzbetreiber auf Wind- und Solarparks oder KWK-Anlagen, gefährdet das Gesamtsystem. Niemand käme auf die Idee, vom Bundesverkehrsministerium aus jede einzelne Ampel in Deutschland zentral zu steuern, an den örtlichen Verkehrsleitstellen vorbei und in der Hoffnung, genau zu wissen, wie der Verkehr vor Ort läuft.“
Reiche weiter: „Diese Zugriffsrechte würden eine aktive Rolle der Verteilnetzbetreiber bei Redispatch-Maßnahmen in ihrem Netzgebiet von vornherein verhindern, obwohl nur er umfassende Kenntnisse über die in seinem Gebiet angeschlossenen Anlagen hat.“ Netzbetreiber sprechen von Redispatch, wenn Kraftwerke hoch- oder herunterfahren müssen, um das Stromnetz stabil zu halten.
„Für uns gilt: Jeder Stromnetzbetreiber muss für die Steuerung seiner Netzebene verantwortlich sein und so seinen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit leisten. Dazu gehören in Zukunft auch Redispatch-Maßnahmen auf Netzebenen unterhalb der Übertragungsnetze. Damit es zukünftig keine Nutzungskonflikte beim Zugriff auf Anlagen in den Verteilnetzen gibt, ist ein koordinierter Prozess notwendig, der auf der Verteilnetzebene beginnt. Weil die Zusammenarbeit der Netzbetreiber immer wichtiger und komplexer wird, braucht es eindeutige Regelungen, um sich untereinander abzustimmen. Jede Netzebene muss handlungsfähig bleiben. Aufgabe, Verantwortung und Entscheidungshoheit für den Einsatz von Flexibilität müssen zu jedem Zeitpunkt beim jeweiligen Anschlussnetzbetreiber liegen. Das erhält Systemsicherheit“, betont Reiche. Außerdem sei notwendig, die entstehenden Kosten für Redispatch-Maßnahmen regulatorisch zu berücksichtigen.