Funklöcher schließen und digitale Spaltung zwischen Stadt und Land verhindern 15.02.19

Berlin, 15.02.2019. Anlässlich der Entschließungsanträge von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz im Bundesrat, welche die 5G-Frequenzvergabe an die Auflage einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung knüpfen wollen, plädiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für wirksame Auflagen für den ländlichen Raum – konkret: lokales Roaming und Frequenzen zur regionalen Nutzung.

VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „Deutschland braucht eine flächendeckende Versorgung mit 5G-Mobilfunk. Nur mit einer modernen und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur ist die Entwicklung zu einer Gigabit-Gesellschaft möglich. Zukünftig müssen Daten gleichermaßen in Städten und auf dem Land, in Ost und West, in Echtzeit verfügbar sein. Der Zugang zum schnellen Internet ist digitale Daseinsvorsorge. So wie niemand in ländlichen Regionen von der Versorgung mit Strom oder Wasser gekappt wird, darf es keine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land geben. Von der Gigabit-Gesellschaft ist Deutschland derzeit jedoch weit entfernt. Funkloch statt Gigabit – das ist der Alltag. Deshalb müssen wir aus den Fehlern beim Aufbau des 4G-Netzes lernen. 5G braucht lokales Roaming und regionale Frequenzen.“

Dem 4G-Netz fehlten Wettbewerb und Auflagen. Funklöcher – insbesondere auf dem Land – und hohe Preise für Verbraucher sind die Folge. Damit bei 5G der Umbau der Funkloch- zur Gigabit-Republik gelingt, empfiehlt der VKU folgende, flankierende Maßnahmen:

  • Lokales Roaming als Auflage bei der 5G-Frequenzversteigerung: Hat ein Anbieter kein eigenes Netz in einem Gebiet, steckt der Kunde bisher im Funkloch. Künftig könnte die Bundesnetzagentur lokales Roaming in unterversorgten Gebieten anordnen. Bei lokalem Roaming könnte der Kunde einfach die Netze anderer Betreiber nutzen. Das ist nach EU-Recht zulässig. Diese Regelung sollten wir jetzt umsetzen, statt zwei Jahre verstreichen zu lassen.

  • Regionale Frequenzen für smarte Kommunen: 5G ist viel mehr als nur besserer Mobilfunk. 5G ist die zentrale Steuerungstechnologie für die digitale Zukunft. Für Smarte-Kommunen-Anwendungen brauchen kommunale Unternehmen 5G-Frequenzen zur regionalen Nutzung. Ebenso wie Firmen ihre Chance auf Frequenzen zur lokalen Nutzung für eigene Werksnetze bekommen sollen, müssen auch Kommunen ihrerseits die Chance erhalten, mit regionalen Frequenzen Smarte-Kommunen-Netze aufzubauen.

  • Glasfaserausbau forcieren: 5G-Antennen brauchen einen Anschluss an das Glasfasernetz. Dessen Ausbau kann der Bundestag forcieren, indem er Wettbewerbshindernisse abbaut und Rechts- und Planungssicherheit zum Fünften TKG-Änderungsgesetz schafft: ohne Glasfaser kein 5G.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 260.000 Beschäftigten wurden 2016 Umsatzerlöse von knapp 114 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Wärmeversorgung 72 Prozent, Abwasserentsorgung 43 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen zudem mehr als sechs Millionen Kunden mit Breitbandinfrastrukturen. Sie investieren in den kommenden Jahren mehr als eine Milliarde Euro in digitale Infrastrukturen von Glasfaser bis Long Range Wide Area Networks (LoRaWAN) in den Kommunen und legen damit die Grundlagen für die Gigabitgesellschaft.