Berlin, 20.02.2019. Heute findet im Bundestag die Anhörung zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG 2.0 statt. Konkret geht es um zahlreiche Vorschläge zur Vereinfachung des Planungsrechts, um so den Bau von Hochspannungsleitungen zu beschleunigen. Das begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Allerdings soll den Betreibern der „Stromautobahnen“ zusätzlich ein vollständiger Zugriff auf Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in örtlichen Stromnetzen gewährt werden. Für VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche hätte das folgenschwere negative Konsequenzen für die Netzstabilität.
„Die zunehmend dezentrale Energieerzeugung bedingt, dass Strom nicht mehr primär über Hochspannungsleitungen, sondern über viele dezentrale örtliche Stromnetze eingespeist wird. Um auf die schwankende Stromeinspeisungen von Windparks oder Solaranlagen im Netz reagieren zu können, sollten Angebot und Nachfrage von Energie im besten Fall vor Ort ausgeglichen werden. Ähnlich einer örtlichen Verkehrsleitstelle weiß der Verteilnetzbetreiber am besten, wo Engpässe sind und wie er Energiemengen in seinem Netzgebiet steuern und effizient ausgleichen kann.“
Reiche weiter: „Die aktuell vorgesehenen Zugriffsrechte würden eine aktive Rolle der Verteilnetzbetreiber bei Redispatch-Maßnahmen in ihrem Netzgebiet von vornherein verhindern. Dabei haben nur sie umfassende Kenntnisse darüber, welche Anlagen in ihrem Gebiet verfügbar sind. Nicht der Übertragungsnetzbetreiber sollte bis in den letzten Winkel Anlagen steuern dürfen, sondern die Akteure vor Ort.“ Das hat auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 15. Februar 2019 erkannt: Er fordert, dass die Verteilnetzbetreiber in einem dezentralen Energiesystem verstärkt Systemverantwortung übernehmen müssen. Sprich: Anlagen für den Redispatch zuerst lokal, dann regional und danach erst überregional einzusetzen. Reiche: „Nur so vermeiden wir Nutzungskonflikte und gewährleisten effizient Netzstabilität.“ Netzbetreiber sprechen von Redispatch, wenn Kraftwerke hoch- oder heruntergefahren werden müssen, um das Stromnetz stabil zu halten.
„Weil die Zusammenarbeit der Netzbetreiber immer wichtiger und komplexer wird, braucht es eindeutige Regelungen, um sich untereinander abzustimmen. Jede Netzebene muss handlungsfähig bleiben. Aufgabe, Verantwortung und Entscheidungshoheit für den Einsatz von Flexibilität müssen zu jedem Zeitpunkt beim jeweiligen Anschlussnetzbetreiber liegen. Dazu gehören in Zukunft auch Redispatch-Maßnahmen auf den Netzebenen unterhalb der Übertragungsnetze. Das erhält Systemsicherheit.“