Stromnetzausbau: Pläne der Bundesregierung zerstören Vertrauen und schaden Kommunen

Am 1. Juni 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) beschlossen. Für den VKU führt dieser Beschluss dazu, dass bereits von kommunalen Netzbetreibern investiertes Kapital massiv abgewertet werden würde. Bundesweit würde das bei den Verteilnetzbetreibern zu einem Verlust von 450 Millionen Euro führen – pro Jahr!
Das mit der  ARegV-Novelle verfolgte Ziel, Investitionshemmnisse für eine intelligente Bewältigung der Energiewende in den Netzen zu beseitigen, wird somit deutlich verfehlt.

Stellungnahme des VKU

Der aktuelle Beschluss der Bundesregierung vom 1. Juni 2016 zur Anpassung der Anreizregulierung ist nach VKU-Ansicht nicht ausgewogen. Zwar wird auf der einen Seite der Zeitverzug bei der Anerkennung von Investitionen in der Erlösobergrenze beseitigt, auf der anderen Seite aber wird durch die nahezu vollständige Abschaffung des Sockeleffekts eine massive Entwertung des bislang eingesetzten Kapitals eingeleitet. In Kombination mit einer deutlichen Verschärfung der Effizienzvorgaben werden mögliche positive Effekte aus der Beseitigung des Zeitverzugs konterkariert. Für den überwiegenden Teil der Verteilnetzbetreiber würde das eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen gegenüber dem Status quo bedeuten. 

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der die meisten der rund 900 deutschen Verteilnetzbetreiber vertritt: "In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfehlt die Novelle das Ziel, die Netze fit für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu machen. Für viele Netzbetreiber verschlechtert sich sogar der Status quo. Bereits getätigte Investitionen würden entwertet. Und durch härtere Effizienzvorgaben verschärft der Gesetzgeber den Kostensenkungsdruck für Verteilnetzbetreiber."

Und weiter: „Wenn bereits getätigte Investitionen entwertet werden, zerstört das das Vertrauen der Netzbetreiber, deren Gesellschafter und Kapitalgeber nachhaltig. Es schadet aber auch den Eigentümerkommunen wirtschaftlich massiv.“ Nach Zahlen der Bundesnetzagentur würden die Pläne der Bundesregierung bundesweit bei den Verteilnetzbetreibern zu einem Verlust von 450 Millionen Euro pro Jahr führen. Reiche dazu: "Die Bundesregierung kann nicht ernsthaft wollen, kommunales Vermögen in solchen Größenordnungen zu entwerten."

Ausblick

Für die anstehenden Beratungen im Bundesrat fordert der VKU die Bundesländer auf, den von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungsentwurf zu ändern. "Der Vertrauens- und Bestandsschutz für getätigte Investitionen in die Energiewende muss gewährleistet bleiben", so Reiche. "Zudem sind die verschärften Kostensenkungsvorgaben für Netzbetreiber nicht realistisch zu erreichen."

Auch die kommunalen Unternehmen vor Ort kritisieren die Pläne der Bundesregierung