BNetzA startet NEST-Konsultation
Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur gefährden Investitionen in die Energiewende

Für die äußerst ambitionierten Ziele der Energiewende drohen die am 18. Juni 2025 veröffentlichten Festlegungsentwürfen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Stolperstein zu werden. Kommunale Unternehmen und gerade auch kleinere Verteilnetzbetreiber würden mit Umsetzung dieser Entwürfe teils in ihrer Existenz bedroht.

26.06.25

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Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur gefährden Investitionen in die Energiewende

Für die äußerst ambitionierten Ziele der Energiewende drohen die am 18. Juni 2025 veröffentlichten Festlegungsentwürfen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Stolperstein zu werden. Kommunale Unternehmen und gerade auch kleinere Verteilnetzbetreiber würden mit Umsetzung dieser Entwürfe teils in ihrer Existenz bedroht.

Erfolg der Energiewende braucht regulatorische Kehrtwende!

Die geplanten Änderungen im Regulierungsrahmen zu den Strom- und Gas-Netzentgeltfestlegungen führen in der Gesamtschau für alle Netzbetreiber zu einer deutlichen strukturellen Verschlechterung. Wir halten daher grundsätzliche Korrekturen an diesem Konsultationsentwurf bis zum Abschluss des Verfahrens für zwingend geboten. Die Energiewende braucht starke Netze – und dafür brauchen die Netzbetreiber verlässliche Rahmenbedingungen. Die Vorschläge der Bundesnetzagentur entziehen den Netzbetreibern jedoch Mittel in Milliardenhöhe, die für den dringend notwendigen Aus- und Umbau der Stromnetze benötigt werden.

KEINE Strukturpolitik durch die Hintertür – BNetzA gefährdet Zukunft kleiner Netzbetreiber!

Als alarmierend bewerten wir die geplanten Veränderungen bei der Einstufung in das vereinfachte Verfahren. Was die Bundesnetzagentur hier vorlegt, ist nichts anderes als eine strukturpolitische Attacke zum Nachteil von mehr als 660 kleinen und mittleren Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren. Während die BNetzA bei Unternehmen im Regelverfahren die Einführung des vom VKU vorgeschlagenen OPEX-Aufschlags anstrebt, sollen Betreiber im vereinfachten Verfahren – trotz identischer Herausforderungen! – leer ausgehen. Obwohl der Aufwand zur Ermittlung des OPEX-Aufschlags auch für Unternehmen im vereinfachten Verfahren überschaubar wäre. Das ist nicht nur ordnungspolitisch fragwürdig – es ist systematisch diskriminierend und sicherlich keine zufällige Vorgehensweise.

Gerade kleinere Unternehmen tragen in ihren Regionen entscheidend zu Akzeptanz und zur Umsetzung der Energiewende bei. Sie stehen gleichermaßen vor den Herausforderungen steigender Kosten, steigender Anforderungen an Digitalisierung und Netzausbau. Dennoch sollen sie nicht einmal jene – ohnehin knappe – Betriebskostenanpassung erhalten, die ausschließlich für Netzbetreiber im regulären Verfahren vorgesehen ist. Damit wird de facto auch die Wahlmöglichkeit für das vereinfachte Verfahren drastisch eingeschränkt, da diese zukünftig mit deutlichen regulatorischen Nachteilen verbunden sein würde. Diese Vorgehensweise lehnt der VKU in aller Entschiedenheit ab! Wir fordern mit Nachdruck, dass auch Unternehmen im vereinfachten Verfahren Zugang zu einem OPEX-Aufschlag erhalten.

Zudem führt die neue Schwellenwertregelung zu erheblichen Unsicherheiten: Die künftig dynamisch berechnete Einstufung macht Planung unmöglich, der Wegfall klarer und transparenter Kriterien konterkariert jegliche Rechtssicherheit. Für viele Unternehmen bedeutet der Wechsel ins Regelverfahren nicht etwa einen Effizienzgewinn, sondern eine dramatische Zunahme regulatorischer Belastung bei gleichzeitig sinkender Investitionsfähigkeit. Der ursprüngliche Entlastungszweck des vereinfachten Verfahrens wird in sein Gegenteil verkehrt.

Doch auch für größere Netzbetreiber im Regelverfahren drohen erheblicher Verwerfungen durch fehlende Übergangsregelungen und drohende Verzerrungen im Effizienzvergleich durch neu hinzutretende Vergleichsteilnehmer. Die Folge: Ein massiver Verlust an Vertrauen, Planungssicherheit und regionaler Netzverantwortung.

Klare Tendenz der BNetzA zu Lasten der Netzbetreiber

Die Gesamtschau der Maßnahmenentwürfe zeigt leider eine klare Tendenz: Die regulatorischen Stellschrauben werden weiter zu Lasten der Netzbetreiber angezogen. Das schwächt ihre finanzielle Basis und erschwert erheblich die Umsetzung der Energiewende vor Ort. Netzbetreibern drohen im Vergleich zur aktuellen vierten Regulierungsperiode Ertragseinbußen von einem Drittel der Eigenkapitalrenditen oder sogar mehr. Was wir brauchen, ist ein regulatorischer Rahmen, der Investitionen beflügelt – nicht bremst.

Weiterhin besonders kritisch und abzulehnen: Regulierungsperiode soll verkürzt, Benchmarking verschärft und die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (dnbK) reduziert werden

Die BNetzA plant weiterhin, die Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Das bedeutet nicht mehr Effizienz, sondern mehr Bürokratie – für Unternehmen wie für die Bundesnetzagentur. Ein Bürokratiemonster, das Ressourcen bindet und die Energiewende ausbremst.

Auch die geplanten Änderungen beim Effizienzbenchmarking und die Reduzierung bei den dnbK kritisieren wir scharf. Die bewährte Best-of-Four-Methode darf nicht aufgeweicht werden, da sie systematische Unsicherheiten ausgleicht. Neue Transparenzvorgaben müssen in einem sinnvollen Verhältnis von Aufwand und Nutzen stehen. Ein Wettstreit um die niedrigsten Personalzusatzkosten würde den Kampf um Talente zusätzlich erschweren – und damit die Energiewende ebenfalls beeinträchtigen.

Kehrtwende jetzt!

Um die Attraktivität von Investitionen in moderne, digitale Netzinfrastruktur zu sichern, brauchen wir eine Anhebung der Eigenkapitalverzinsung und eine Belohnung des vorausschauenden Netzausbaus. Wer in volldigitale Ortsnetztrafos investiert, darf dafür nicht im Effizienzvergleich benachteiligt werden. Die Energiewende muss verlässlich, planbar und bezahlbar sein – das ist Konsens. Doch die aktuellen Entwürfe der Bundesnetzagentur läuft diesem Ziel in praktisch allen Hinsichten zuwider.

Der VKU setzt sich daher weiterhin mit voller Kraft für Ihre Interessen ein. Dank Ihrer Unterstützung werden wir im Rahmen der bis zum 30. Juli 2025 laufenden Konsultation den notwendigen Anpassungsbedarf und drohende Konsequenzen sehr konkret benennen und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Partnern gegenüber Politik und Regulierer konsequent einfordern. Wir werden für die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen auf allen Ebenen und mit aller Kraft kämpfen!