ANWENDUNGSHILFE NEST-Festlegungen
Aus der Praxis für die Praxis – die wesentlichen Änderungen des NEST-Prozesses
Der VKU fasst mit der vorliegenden Anwendungshilfe die wesentlichen Änderungen praxisorientiert zusammen, um eine erste Orientierung für Anpassungsmaßnahmen zu geben. Zu den nächsten Schritten wird auch die Frage gehören, ob die Unternehmen gegen die neuen Festlegungen Beschwerde zum OLG Düsseldorf einlegen.
22.01.26
Der VKU fasst mit der vorliegenden Anwendungshilfe die wesentlichen Änderungen praxisorientiert zusammen, um eine erste Orientierung für Anpassungsmaßnahmen zu geben. Zu den nächsten Schritten wird auch die Frage gehören, ob die Unternehmen gegen die neuen Festlegungen Beschwerde zum OLG Düsseldorf einlegen.
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Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil v. 02.09.2021 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der verordnungsrechtlichen Vorgaben zur Netzentgeltregulierung (ARegV, StromNEV und GasNEV) gegen die in den EU-Binnenmarktrichtlinien vorgeschriebene Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde verstößt. Die Regulierungsbehörde könne aufgrund einer Reihe von Verordnungsvorgaben nicht völlig unabhängig die Tarife für den Netzzugang festlegen. Auch entsprechende Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz wären unzulässig.
Der deutsche Gesetzgeber hat das Urteil mit dem am 29.12.2023 in Kraft getretenem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften umgesetzt. In diesem Rahmen wurde auch die Große Beschlusskammer Energie (GBK) der BNetzA geschaffen, die im Januar 2024 eine umfangreiche Reform der Netzentgeltregulierung unter dem Titel „NEST - Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ eingeleitet hat. Ziel dieses Verfahrens ist es, die verordnungsrechtlichen Vorgaben zur Netzentgeltregulierung in Festlegungen zu überführen.