Energie- und Stromsteuer
Referentenentwurf zum Energie- und Stromsteuergesetz ist da!

Mit dem Referentenentwurf soll das Energie- und Stromsteuerrecht modernisiert und entbürokratisiert werden. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Allerdings beinhaltet der Referentenentwurf nicht nur Positives. Auf Abwasserentsorger, die Strom in großen Anlagen erzeugen, kommen möglicherweise erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.

22.04.24

Erleichterung bei E-Mobilität - keine Befreiung für Strom aus Klärgas

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.04.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Energie- und Stromsteuerrecht veröffentlicht und die Verbände gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.

Kernpunkte des Entwurfs sind:

  • Im Bereich der Elektromobilität soll die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion an Ladepunkten unter Beachtung der stromsteuerrechtlichen Systematik auf das Stromsteuerrecht übertragen werden, womit fortan Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen.
  • Für das bidirektionale Laden werden klare Vorgaben geschaffen. Diese verhindern, dass Nutzer von E-Fahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden, wodurch bürokratischer Aufwand entfällt.
  • Stromspeicher werden technologieoffen neu definiert. Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom werden somit vermieden.
  • Im Stromsteuerrecht wird die sog. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung aufgehoben und für die Beurteilung der Steuerbefreiungen künftig durch einen einheitlichen Anlagenbegriff auf den Standort der jeweiligen Stromerzeugungsanlage abgestellt.
  • Die mit dem Strompreispaket beschlossene Ausweitung der Steuerentlastung nach § 9b StromStG bei Beibehaltung der Antragsschwelle von mind. 250 EUR Entlastung pro Jahr wird die Anzahl der Entlastungsanträge ab 2025 vervielfachen. Es erfolgen daher rechtliche Anpassungen, wie beispielsweise eine Online-Antragspflicht, um eine vereinfachte Antragstellung und erstmals auch eine weitgehend automatisierte Bearbeitung von Anträgen ab 2025 zu ermöglichen.
  • Das Energie- und Stromsteuerrecht wird zudem an EU-rechtliche Vorgaben angepasst und im Bereich der Regelungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung verschlankt. Im Energiesteuerbereich wird dazu der EU-rechtlich vorgegebene Grundsatz der Befreiung aller zur Stromerzeugung eingesetzten Energieerzeugnisse vereinheitlicht. Zudem soll Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas künftig wieder rechtssicher in Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung von der Stromsteuer befreit sein. Allerdings soll für eigenverbrauchten Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas in Anlagen über 2 MW die Stromsteuer anfallen.
  • Zusätzlich werden zum Zwecke des Bürokratieabbaus Anzeige- und Berichtspflichten verringert (z. B. in Mieterstromkonstellationen).

Der Referentenentwurf enthält zahlreiche Vereinfachungen für die Ver- und Entsorgungsbranche, an einigen Stellen allerdings auch Verschlechterungen der aktuellen Rechtslage.

Die Umstellung auf die WZ 2008 zur Definition des Produzierenden Gewerbes ist hingegen nicht in dem Referentenentwurf erhalten.

Der VKU hatte zusammen mit anderen Verbänden insbesondere an der Neuregelung zur E-Mobilität mitgewirkt und auch in bilateralen Gesprächen auf die Bedeutung der Steuerbefreiung für Strom aus Bio-, Deponie- und Klärgas hingewiesen.