Der politische Prozess um die PSI-Richtlinie geht in die finale Phase. Der VKU begleitet die Entwicklungen in Berlin und Brüssel simultan: In der Hauptstadt arbeitet das BMWi an der Umsetzung der Richtlinie, in Brüssel die EU-Kommission an der Liste hochwertiger Datensätze. Damit nähert sich der 2018 begonnene Prozess dem Ende.
In Berlin erarbeitet das BMWi einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) in deutsches Recht, da die Umsetzungsfrist am 17. Juli nächstes Jahr endet. Parallel steht die Ausarbeitung der Liste hochwertiger Datensätze durch die Europäische Kommission vor dem Abschluss, sie soll bis Mitte 2021 vorgelegt werden.
Zwei Studien zu hochwertigen Datensätzen
Zur Ausarbeitung der Liste hochwertiger Datensätze wurden gleich zwei Studien in Auftrag gegeben: Die Kommission beauftragte eine Forschungsgruppe unter Führung der Beratungsfirma Deloitte mit einer Folgenabschätzung zu hochwertigen Datensätzen. Darin sollten entstehende Kosten und zu erwartender Nutzen bestimmter Datensätze gegeneinander aufgewogen werden. Die vorläufigen Ergebnisse der Studie wurden am 4. September vorgestellt. Im Rahmen dieser Veranstaltung brachte der VKU über den europäischen Dachverband CEEP die kommunalwirtschaftlichen Bedenken ein. Diese Studie und ihre Folgenabschätzung bilden die Grundlage für einen Durchführungsrechtsakt der Kommission zu hochwertigen Datensätzen.
Parallel ließ das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Studie zu „hochwertigen Datensätzen in Deutschland“ durch eine Forschungsgruppe des Fraunhofer FOKUS, des Instituts der deutschen Wirtschaft und des iRightsLab erarbeiten. Bei dieser Forschungsgruppe war der VKU im Projektbeirat vertreten und konnte so die Bedenken der Kommunalwirtschaft in die Studie einbringen. Die Ergebnisse der Studie und daraus folgenden Handlungsempfehlungen, die die VKU-Position aufgreifen, werden das BMWi bei den Verhandlungen zu hochwertigen Datensätzen auf Europäischer Ebene unterstützen. Im ersten Quartal nächsten Jahres werden die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kommission um die Ausgestaltung der Liste hochwertiger Datensätze verhandeln.
Hintergrund
Die PSI-Richtlinie trat im Juni 2019 in Kraft und soll die Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors fördern. Hierbei handelt es sich um eine umfangreiche Überarbeitung der ursprünglichen Richtlinie aus dem Jahr 2013. Kernneuerungen der aktuellen Richtlinie sind die Einbeziehung kommunaler Unternehmen in den Wirkungsbereich sowie die Bestimmung sogenannter „hochwertiger Datensätze“. Diese müssen fortan kostenfrei, maschinenlesbar (aufbereitet und in bestimmten Formaten) über Programmierschnittstellen (APIs) verfügbar gemacht werden.
Der VKU hat den Prozess von Anfang an auf nationaler und europäischer Ebene sehr eng begleitet und aktiv die Positionen der Kommunalwirtschaft eingebracht. Nach Verabschiedung der Richtlinie auf europäischer Ebene im Jahr 2019 verlagerte sich die Debatte mit der anstehenden Umsetzung auf die Bundesebene. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die Erarbeitung der Liste hochwertiger Datensätze vertritt der VKU die Position, dass keine Daten kommunaler Unternehmen als hochwertig eingestuft werden sollten.