VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche zum Referentenentwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, zu dem kürzlich die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung eingeleitet wurde: 22.08.19

„Es ist ein längst überfälliges Signal an die vom Strukturwandel betroffenen Menschen in den Braunkohleregionen und an den Steinkohlekraftwerksstandorten, dass jetzt ein Referentenentwurf vorliegt. Die Eckpunkte dazu hatte die Bundesregierung bereits vor Monaten beschlossen. Es kommt nun darauf an, dass sich die gesamte Bundesregierung hinter die vorgesehen finanziellen Zusicherungen für die Regionen stellt und das Kabinett den Gesetzentwurf zügig beschließt und das parlamentarische Verfahren einleitet.

Dieses Signal an die Regionen wird allerdings durch eine völlig unnötige Kopplung des Inkrafttretens des Strukturstärkungsgesetzes an die Verkündung des Kohleausstiegsgesetzes, für das bisher nicht einmal ein Entwurf vorliegt, erheblich getrübt. Der Kohleausstieg ist zwar Grund und Bedingung für die Gewährung der Strukturhilfen. Klar ist aber: Die Strukturhilfen müssen dem Kohleausstieg zeitlich vorausgehen. Dies war auch die Prämisse des Kohlekompromisses. Dass zudem Strukturhilfen für ganze Bundesländer zurückgestellt werden sollen, wenn einzelne Stilllegungen nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen, ist der falsche Ansatz. Wenn aus Gründen der Versorgungssicherheit ein einzelnes Kraftwerk etwas länger am Netz bleiben muss, dürfen nicht die Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels für die gesamte Region auf Eis gelegt werden.

Darüber greifen einzelne Regelungen des Entwurfs viel zu kurz. Der Entwurf trägt durch die Bereitstellung von Strukturhilfen auch für Steinkohlekraftwerksstandorte der Tatsache Rechnung, dass diese Regionen ebenso vom Strukturwandel betroffen sind. Zielführend wäre es, wenn bereits das Gesetz eine prozentuale Aufteilung der Strukturhilfen für die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände festlegt. Außerdem fehlt hier die Festlegung eines Basisjahrs zur Ermittlung der wegfallenden Beschäftigung und Wertschöpfung. Nur so kann ein angemessener Mittelfluss sichergestellt werden.

Das Gesetz sieht ein Bund-Länder-Gremium für eine bessere Koordinierung der Strukturhilfen vor. Für die zielgerichtete Verwendung der Strukturhilfen bedarf es aber der umfassenden Einbindung der Akteure vor Ort. Richtig wäre daher, eine Trägerinstitution zur Begleitung des Strukturwandels einzurichten, wie sie die Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ in ihrem Abschlussbericht empfohlen hat. Mit den lokalen Gegebenheiten vertraut, kann eine solche Institution einen effektiven Mitteleinsatz gewährleisten und den Strukturwandel über Jahrzehnte verlässlich begleiten.“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.