Glasfaser in die Fläche bringen anstatt Doppelausbau fördern – Verbände wollen Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes

Anspruch auf Mitverlegung torpediert in der Praxis vielfach den Glasfaserausbau in der Fläche – DigiNetz-Gesetz darf keine Fehlanreize für Doppelausbau bieten

Bonn/Berlin, 01.06.2018. BREKO, BUGLAS, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzen sich für eine schnellstmögliche Überarbeitung des Ende 2016 in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetzes (Digi-NetzG) ein. Denn in seiner aktuellen Fassung behindert das Gesetz, das den Glasfaserausbau in Deutschland eigentlich beschleunigen soll, diesen vielfach – und verhindert in diversen Fällen geplante Glasfaserausbau-Projekte.

Die ursprüngliche Idee des Gesetzes: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen kostengünstig mitverlegt werden können.

Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit einen so genannten Überbau oder Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmals mit Glasfaser erschlossen (und aus diesem Grund die Straße geöffnet wird) und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden. Durch die Inanspruchnahme des im DigiNetzG vorgesehenen rechtlichen Anspruchs auf Mitverlegung wird in diesen Fällen das Geschäftsmodell des ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert und vielfach sogar unmöglich gemacht.

Aktuelles Beispiel hierfür ist eine Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20. April 2018 (BK11-17-020), die der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebiets in Wiesbaden gewährt. Durch die sehr weite Auslegung des Begriffs der „öffentlichen Mittel“ durch die BNetzA werden Unternehmen mit einer direkten oder auch nur indirekten kommunalen Beteiligung, die bislang wesentliche Träger des Glasfaserausbaus in Deutschland sind, erheblich verunsichert. Wenn das Kriterium des Baus aus öffentlichen Mitteln derart weit ausgelegt wird, müssen kommunale Unternehmen damit rechnen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird und ihre Geschäftspläne damit unrentabel werden.

BREKO, BUGLAS, Deutscher Landkreistag und VKU sind sich daher einig: „Das DigiNetz-Gesetz muss dringend dahingehend weiterentwickelt werden, dass es keine Fehlanreize mehr für Überbau setzt.“ Das novellierte DigiNetz-Gesetz muss daher einen Parallelausbau durch Mitverlegung verhindern, wenn ein Gebiet erstmals mit reinen Glasfaserleitungen erschlossen wird.

Daneben muss der Begriff „öffentliche Mittel“ im DigiNetz-Gesetz eindeutig definiert werden: Ein Mitverlegungsanspruch sollte grundsätzlich nur dann bestehen, wenn die eigentlichen Bauarbeiten, im Rahmen derer eine Mitverlegung erfolgen soll, unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Die Verbände legen in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass eine solche Anpassung des Gesetzes Dritte nicht aussperren und auch Dienstewettbewerb generell nicht verhindern soll. Vielmehr geht es darum, Glasfaser – wie auch von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag angestrebt – in die Fläche zu bringen, anstelle einen Flickenteppich mit punktuell mehrfach vorhandenen Glasfaser-Infrastrukturen zu erzeugen. „Das Risiko ‚Wer gräbt, verliert‘ darf nicht länger über engagierten Kommunen und Netzbetreibern schweben, die den Glasfaserausbau in Deutschland engagiert voranbringen wollen“, unterstreichen die Verbände.

Anstelle des Anspruchs auf Mitverlegung setzen sich BREKO, BUGLAS, Deutscher Landkreistag und VKU in der beschriebenen Konstellation für einen Zugangsanspruch zur neu errichteten Glasfaser-Infrastruktur ein. Hier gilt klar: Open Access zu fairen Konditionen. Auf diese Weise wird die neu errichtete Infrastruktur besser ausgelastet und es wird ein Anreiz zum Glasfaserausbau in weiteren, bislang noch nicht erschlossenen Regionen geschaffen.

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 262.000 Beschäftigten wurden 2015 Umsatzerlöse von mehr als 115 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 11 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 87 Prozent, Wärmeversorgung 69 Prozent, Abwasserentsorgung 42 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen 5,7 Millionen Kunden mit Breitband. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro, um dann insgesamt 6,3 Millionen Menschen an schnelles Internet anschließen zu können.