Energiesammelgesetz stärkt Strom- und Wärmewende

Berlin, 14.12.2018. Das Energiesammelgesetz wird zum 1.1.2019 in Kraft treten können, nachdem der Bundesrat auf seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch eingelegt hat. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Gesetz, insbesondere die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung und zum Mieterstrom. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche dazu:

„Die Beschlüsse zu Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Mieterstrom stärken die Wärmewende und den Klimaschutz – vor allem in den Städten.

Die KWK-Förderung wird nun bis 2025 laufen. Die Verlängerung wird endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, von denen viele derzeit auf Eis liegen. Denn das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Bisher fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja welche Förderung Anlagen bekommen, die danach in Betrieb genommen werden.

Auch für den Ausbau des Mieterstroms ist das Gesetz förderlich: Der Regierungsentwurf hatte noch drastische Einschnitte der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorgesehen. Das hätte das Aus für viele Projekte bedeutet. Es ist gut, dass die Einschnitte abgemildert werden. Der Abschlag soll zukünftig 8 Cent pro Kilowattstunde betragen – statt 8,5 Cent wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom hat damit weiterhin eine Chance, auch wenn im kommenden Jahr über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollte.“

Hintergrund

• Das sogenannte Energiesammelgesetz umfasst Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften.

• Mieterstrommodelle können für die Energiewende in den Städten ein Türöffner sein. Vor allem dann, wenn es gelingt, den Quartiersansatz in der Energiewirtschaft weiterzuentwickeln. Im Verbund mit Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen, Wärmepumpen oder Stromspeichern können Solaranlagen zum Baustein einer effizienten und CO2-armen Versorgung mit Strom und Wärme werden. Deswegen hat sich der VKU dafür eingesetzt, auf die Kürzungen zu verzichten oder zumindest Mieterstromanlagen davon auszunehmen.

• KWK ist die Domäne der Stadtwerke. Der Anteil der KWK am kommunalen Kraftwerkspark konnte 2017 auf 11,7 Gigawatt gesteigert werden. Das entspricht 44 Prozent der Gesamterzeugung. Allein die VKU-Mitglieder verfügen über mehr als 23.000 Kilometer Wärmenetze. Damit können sie die zunehmend klimaschonendere Erzeugung mit Wärmespeichern und Power-to-heat-Anlagen verbinden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 260.000 Beschäftigten wurden 2016 Umsatzerlöse von knapp 114 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Wärmeversorgung 72 Prozent, Abwasserentsorgung 43 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen zudem mehr als sechs Millionen Kunden mit Breitbandinfrastrukturen. Sie investieren in den kommenden Jahren mehr als eine Milliarde Euro in digitale Infrastrukturen von Glasfaser bis Long Range Wide Area Networks (LoRaWAN) in den Kommunen und legen damit die Grundlagen für die Gigabitgesellschaft.