DigiNetz-Beschluss des Bundesrats: Mehr Fair Play beim Glasfaserausbau
Berlin, 23.11.2018. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heutigen Beschlüsse des Bundesrates zum 5. TKG Änderungsgesetz. Mit ihm will die Länderkammer strukturelle Wettbewerbsverzerrungen korrigieren und faire Marktregeln für den Glasfaserausbau schaffen. Das längst überfällige Resultat: Planungs- und Investitionssicherheit, die entscheidenden Faktoren für den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen. Die Länder haben mit ihren Beschlüssen den bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich verbessert.
VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: Der Bundesrat will dafür sorgen, dass nicht länger ein Teil der Marktakteure mit den Händen in den Hosentaschen beim Tiefbau zusehen kann, um seine Leitungen dann ins gemachte Nest zu legen. Der Bundestag muss diesem klaren Votum der Länder folgen.“
Bisher konnten alle Akteure einfach ihr Kabel mit in den Graben legen, sobald die Grube ausgehoben war – und umgingen so die Kosten für den Tiefbau. Folge dieser sogenannten Glasfaserpiraterie war ein Über- oder Doppelausbau von Leitungen. Das bremste den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen stark aus. Statt Wettbewerb auf dem Netz zu fördern, kam es zu einer volkswirtschaftlich höchst unvernünftigen Baupraxis. Doppelt hält nicht immer besser.
Jetzt will der Bundesrat den Glasfaserpiraten einen Riegel vorschieben und die strukturelle Wettbewerbsverzerrung beheben: Künftig können sich Unternehmen gegen einen unzumutbaren Überbau ihrer Glasfasernetze erfolgreich wehren.