BNetzA veröffentlicht Wert für Xgen und setzt Verteilnetzbetreiber unter hohen Druck

Berlin, 05.12.2018. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Wert des Xgen Strom mit 0,9 Prozent festgelegt. Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der kommunalen Stromverteilnetzbetreiber vertritt:

„Mit der Festlegung des Wertes auf 0,9 Prozent setzt die Bundesnetzagentur die Verteilnetzbetreiber unter hohen Druck und trifft sie und deren kommunale Eigentümer wirtschaftlich hart. Angesichts der bevorstehenden Aufgaben zum Um- und Ausbau der Stromverteilnetze ist das nicht vertretbar und kontraproduktiv.

Bei der Berechnung hat die BNetzA einen entscheidenden Fehler gemacht: Der Xgen ist eine Prognose. Allerdings hat die BNetzA dafür Daten, die weit in der Vergangenheit liegen, als Basis genommen. Der VKU hat mit zwei Stellungnahmen auf zahlreiche Ungereimtheiten hingewiesen, insbesondere auf den stark verzerrenden Einfluss des Jahres 2006 auf die Berechnung. Die BNetzA ist jedoch von ihrer Vorgehensweise nicht abgewichen.

Die herangezogenen Daten beruhen damit auf einer Energiewelt, die mit der aktuellen nicht mehr viel zu tun hat. Die Verteilnetzbetreiber stehen heute vor der Herausforderung, die Netze fit für die Zukunft zu machen: für mehr Erneuerbare, mehr Speicheroptionen, mehr Elektromobilität und mehr Intelligenz im Netz. Angesichts dieser Herausforderungen sollte man den handelnden Akteuren keine Steine in den Weg legen.

Nach zwei Regulierungsperioden hat der Faktor Xgen seine Berechtigung verloren. Er wurde eingeführt, um den Abbau vermuteter „Monopolrenten“ zu beschleunigen, die nach Ansicht der BNetzA angeblich bei allen Netzbetreibern vorhanden waren. Diese sind nach zwei Regulierungsperioden mit Initialkürzungen in den damaligen Kostenprüfungen (teilweise haben Kürzungen um 50 Prozent stattgefunden) und der Anwendung des Xgen nicht mehr existent.“

Hintergrund

Was ist Xgen?

Der Xgen ist eine allgemeine Kostensenkungsvorgabe für alle Netzbetreiber. Für diese Schätzung zieht die BNetzA Vergangenheitswerte heran. Kommt sie im Ergebnis auf einen Wert größer als Null, heißt das, dass aus Sicht des Regulierers die Produktivität in der Netzwirtschaft höher ist als in der Gesamtwirtschaft sowie Löhne und Preise im Netzbetrieb weniger stark gestiegen sind als in der Gesamtwirtschaft. Das heißt: Die Inflationsrate für Güter, die für den Netzbetrieb notwendig sind, ist kleiner als die gesamtwirtschaftliche. Für Netzbetreiber führt das zu einer geringeren Erlösobergrenze. Damit reduziert sich ihr Budget.

Welche Mittel hat die BNetzA, den Verteilnetzbetreibern Effizienzvorgaben zu machen?

Netzbetreiber unterliegen drei Kostensenkungsvorgaben. Im ersten Schritt prüft die BNetzA die Kosten aller Netzbetreiber und kürzt diese teilweise deutliche. In einem zweiten Schritt werden die Netzbetreiber einem Effizienzvergleich untereinander unterzogen, der in ebenfalls zu erheblichen Kostensenkungsvorgaben mündet. In einem dritten Schritt wird allen Netzbetreibern zusätzlich der generelle sektorale Produktivitätsfaktor auferlegt. Selbst ein Gutachten im Auftrag der BNetzA kommt zu dem Schluss, dass eine solche parallele Anwendung der Effizienzvorgaben im internationalen Vergleich unüblich ist.

Was macht Verteilnetze so wichtig?

Insbesondere weil der Ausbau der Stromautobahnen in Deutschland nur schleppend vorankommt, dort weitere Staus und damit unnötige Kosten für die Stromkunden drohen, sollte der Blick auf die Stromverteilnetze, die Strom-Landstraßen, -Kreisstraßen und -Gemeindestraßen, gerichtet werden. Schon heute ist es hier mit dem Einsatz von Informationstechnologien möglich, die „verstopften“ Stromautobahnen zu entlasten. Eine intelligente Infrastruktur sorgt dafür, dass Stromerzeugung und -verbrauch schon vor Ort optimal aufeinander abgestimmt werden können. Und die Verteilnetze können zukünftig einen steigenden Anteil des erneuerbaren Stroms in größeren Regionen bereits vor Ort verteilen oder dezentral, beispielsweise in Wärmenetzen, speichern. Zentral sind intelligente Verteilnetze auch für den Erfolg der E-Mobilität. Mit der Elektrifizierung des Verkehrs muss der Strom so gesteuert werden, dass E-Autos in ganz Deutschland zu jeder Zeit aufgetankt werden können. Die Maßnahmen von Verteilnetzbetreibern, um ihre Netze optimal auszulasten und die Übertragungsnetze zu entlasten, müssen in der politischen Diskussion stärker in den Mittelpunkt treten sowie rechtlich und regulatorisch anerkannt werden. Jeder Stromnetzbetreiber ist für die Steuerung seiner Netzebene verantwortlich und leistet seinen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 260.000 Beschäftigten wurden 2016 Umsatzerlöse von knapp 114 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Wärmeversorgung 72 Prozent, Abwasserentsorgung 43 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen zudem mehr als sechs Millionen Kunden mit Breitbandinfrastrukturen. Sie investieren in den kommenden Jahren mehr als eine Milliarde Euro in digitale Infrastrukturen von Glasfaser bis Long Range Wide Area Networks (LoRaWAN) in den Kommunen und legen damit die Grundlagen für die Gigabitgesellschaft.