BDEW und VKU zur BNetzA-Einigung auf Kompromiss zur 450 MHz-Frequenzvergabe 16.11.20

Berlin, 16. November 2020. Heute hat sich die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeinsam mit dem Beirat auf den politischen Kompromiss der zuständigen Ressorts der Bundesregierung geeinigt. Der politische Kompromiss sieht eine vorrangige Nutzung der 450 MHz-Funkfrequenzen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen, vor allem in der Energie- und Wasserwirtschaft, vor. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sollen verbleibende Kapazitäten prioritär angeboten werden, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt.

Dazu erklären Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin BDEW und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer VKU:

„Wir begrüßen, dass Präsidentenkammer und Beirat den politischen Kompromiss der Bundesregierung umsetzen und mit ihrer Einigung das Vergabeverfahren auf den Weg bringen. Damit leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag, um die Energiewende, den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit sowie den Schutz kritischer Infrastrukturen voranzubringen.

Grundsätzlich gilt: Für die zunehmend dezentrale und digital gesteuerte Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie die Wasserversorgung braucht die Energie- und Wasserwirtschaft die 450 MHz-Funkfrequenz. Das dient dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit. Denn mit dieser sicheren und hochverfügbaren Kommunikationslösung können wir unsere Netze digitalisieren und optimal steuern. Damit können wir das hohe Niveau an Versorgungssicherheit halten und auch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität vorantreiben. Davon profitiert der Wirtschaftsstandort Deutschland. Da die Funkfrequenz auch im Falle eines Blackouts funktioniert, ist die Entscheidung der BNetzA ein wichtiger Beitrag, um kritische Infrastrukturen wirksam zu schützen.“

Hintergrund zum weiteren Verfahren:

Mit der heutigen BNetzA-Einigung von Präsidentenkammer und Beirat (sog. „Benehmensentscheidung“) kann das Frequenzvergabeverfahren starten. Es wird als Ausschreibung durchgeführt. Details zur Mitnutzung werden noch seitens der BNetzA dargelegt. Dazu wird die Entscheidung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Bewerber (sog. „Verfahrensteilnehmer“) erhalten dabei eine angemessene Frist, ihre Bewerbungen zu erstellen und einzureichen. Nach Auswertung und Bewertung der Bewerbungen entscheidet die Bundesnetzagentur anhand der Ausschreibungskriterien über den Zuschlag an den erfolgreichsten Bewerber und teilt die Frequenzen befristet bis Ende 2040 zu.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.