Verpackungsgesetz im Bundesrat: Chance für mehr Ressourcenschutz und Bürgerfreundlichkeit nicht genutzt
Berlin, 12.05.2017. Der Bundesrat hat heute dem Verpackungsgesetz zugestimmt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist von dem Ergebnis enttäuscht. VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Das Verpackungsgesetz macht die Kreislaufwirtschaft nicht ökologischer. Weder werden die Verpackungsmengen dadurch sinken, noch wird deutlich hochwertiger recycelt werden. Außerdem bleibt die für den Bürger wenig verständliche Trennung von Verpackungen und Nichtverpackungen bestehen. Damit wurde eine große Chance für mehr Ressourcenschutz und Bürgerfreundlichkeit vergeben.“
Der VKU kritisiert seit Jahren die fehlende ökologische Effektivität der Verpackungsverordnung. So nahm der Gesamtverbrauch von Kunststoffverpackungen zwischen 1991 und 2014 um 78 Prozent zu. Zudem ist die Mehrwegquote eingebrochen. Während der Einweganteil von Flaschen 2004 bei 29 Prozent lag, war er 2014 schon bei 54 Prozent. Hasenkamp: „Das Verpackungsgesetz sieht kaum Instrumente vor, die dieser Ressourcenverschwendung entgegenwirken.“
Weiter bemängelt der VKU, dass die Einrichtung der sogenannten Zentralen Stelle, die mit der Überwachung des Systems betraut werden soll, drastisch steigende Bürokratiekosten mit sich bringen wird. Schließlich wären Verbesserungen nötig gewesen, die die Papiersammlung vereinfacht hätten. Obwohl alle Papiere in einer gemeinsamen Tonne gesammelt und auch verwertet werden können, müssen die Kommunen künftig den Verpackungsanteil den dualen Systemen zur Verfügung stellen, was erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich bringt.
Als positiv bewertet der VKU, dass die Kommunen den dualen Systemen zukünftig Vorgaben für die Sammlung der Leichtverpackungen machen können, also zu Behältnissen, Leerungsintervallen sowie zur Frage, ob die Leichtverpackungen mittels Tonne oder gelbem Sack gesammelt werden. Bei letzterem kommt es in vielen Kommunen zu Problemen, weil die Säcke reißen und der Müll dann in der Gegend rumfliegt. Der VKU hatte sich für mehr kommunale Kompetenzen eingesetzt.
„Die Bürger können nun ähnliche Standards bei der Sammlung von Leichtverpackungen erwarten wie bei der Sammlung der übrigen Haushaltsabfälle. Allerdings ist für uns nicht nachvollziehbar, dass die Kommunen diese Vorgaben nur für Leichtverpackungen und nicht auch für Glas machen können sollen. Trotzdem werden wir unsere Mitglieder dazu aufrufen, intensiv von den neuen Gestaltungsrechten im Interesse der Bürger Gebrauch zu machen“, so Hasenkamp. Außerdem sind im Verpackungsgesetz die kommunalen Entgeltanspüche gegenüber den Systemen nun besser abgesichert, weil sie nach Gebührenrecht zu kalkulieren sind.
Der VKU spricht sich dafür aus, dass sich die künftige Bundesregierung noch einmal mit der Wertstofferfassung befasst, um die seit Jahren bestehenden Defizite zu beheben.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 262.000 Beschäftigten wurden 2015 Umsatzerlöse von mehr als 115 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 11 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 87 Prozent, Wärmeversorgung 69 Prozent, Abwasserentsorgung 42 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen 5,7 Millionen Kunden mit Breitband. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro, um dann insgesamt 6,3 Millionen Menschen an schnelles Internet anschließen zu können.
- Pressemitteilung 19/2017 (PDF, 344 KB)