Förderprogramme für Energieeffizienz: Kommunale und private Unternehmen endlich gleichberechtigt
Berlin, 08.11.2017. Stadtwerke können in Zukunft an ausgewählten Förderprogrammen für Energieeffizienzberatung partizipieren. Damit haben sie die Möglichkeit, ihr Know-how und ihre Erfahrung auch in diesem Feld besser einzubringen, um einen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Energie- und Klimaschutzziele zu leisten. Eine entsprechende Entscheidung wurde heute vom Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegeben. Bisher war kommunalen Energieunternehmen der Zugang verwehrt. Der VKU hatte sich seit Längerem für eine wettbewerbliche Gleichbehandlung privater und kommunaler Unternehmen im Markt für Energiedienstleistungen eingesetzt.
VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche begrüßt die Entscheidung: „Stadtwerke verfügen über weitreichende Kompetenzen in der Energieberatung. Für ihre Kunden sind sie hoch qualifizierte Ansprechpartner, wenn es darum geht, Energieeffizienzpotenziale zu heben. Daher ist es richtig, dass sie sich zukünftig noch stärker in diesem Bereich einbringen können. Der Ausschluss von den Förderprogrammen war ein klarer Wettbewerbsnachteil. Mit dem Zugang zu den Programmen hat das Bundeswirtschaftsministerium die Spielregeln an die Marktbedingungen angepasst. Nun können kommunale und private Unternehmen gleichberechtigt im Wettbewerb die besten Strategien und Produkte für Energieeffizienz entwickeln.”
Der Zugang zu den Programmen wird zudem Einfluss auf die Erreichung der von der Europäischen Union vorgegebenen deutschen Energieeffizienzvorgaben haben. Es werden nur Einsparungen gezählt, die im Rahmen von Programmen gefördert werden. „Damit wurden große Potenziale für mehr Energieeffizienz verschenkt“, so Reiche. „Die europäischen Energieeffizienzziele sind sehr ambitioniert. Diese werden nur erreicht, wenn alle relevanten Akteure daran mitwirken können und ihre Leistungen in die Bestandsaufnahmen miteinzahlen. Die Öffnung der Förderprogramme ist ein richtiger Schritt.“
Hintergrund
Geöffnet werden die Förderprogramme „Energieberatung im Mittelstand“ und die so genannte „Vor-Ort-Beratung“ . Die bisherigen Qualifikationsanforderungen der Förderprogramme bleiben bestehen. Mit der Anpassung der Förderrichtlinie sind nun auch Energieberater kommunaler Energieversorgungsprogramme für diese beiden Programme zugelassen, wenn sie über die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen, Zusatzqualifikationen sowie Fachpraxis verfügen. Sie müssen außerdem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine so genannte Berateranerkennung positiv durchlaufen haben. Weiterhin haben kommunale EVU ihre wirtschaftliche Neutralität in Form einer beratungsbezogenen Eigenerklärung zu dokumentieren.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 262.000 Beschäftigten wurden 2015 Umsatzerlöse von mehr als 115 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 11 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 87 Prozent, Wärmeversorgung 69 Prozent, Abwasserentsorgung 42 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen 5,7 Millionen Kunden mit Breitband. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro, um dann insgesamt 6,3 Millionen Menschen an schnelles Internet anschließen zu können.