Gesetzentwurf zum sogenannten KWKG- und EEG-Änderungsgesetz - Reiche: Entwurf erschwert Klimaschutzanstrengungen
Berlin, 19.10.2016. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum sogenannten KWKG- und EEG-Änderungsgesetz beschlossen. Positiv ist, dass sich das Kabinett dazu entschlossen hat, auf den verpflichtenden Einbau elektrischer Wärmeerzeuger (elektrischer „Heizstab“ der Wärme aus elektrischer Energie gewinnt) zu verzichten. Dennoch bedarf es aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) einiger Nachbesserungen, um die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für eine umweltfreundliche und sozialverträgliche Energie- und Wärmeversorgung besser zu nutzen. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „Das Gesetz muss die technischen Gegebenheiten in Fernwärmenetzen besser berücksichtigen.“ Derzeit ist etwa vorgesehen, dass Einspeisetemperaturen in Wärmenetzen vorgegeben werden können. „Angesichts der unterschiedlichen Netz- und Einspeisesstrukturen würde das aber dazu führen, dass Netze temperatur- und nicht wie heute effizienzorientiert gefahren werden. Das konterkariert Klimaschutzanstrengungen und ist deshalb nicht zielführend“, so Reiche.
Auch die erschwerten Anforderungen an die Förderung von Wärmenetzen stoßen beim Spitzenverband der Kommunalwirtschaft auf Kritik. „Wärmenetze sind der Schlüssel für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Ballungsräumen. Um künftig auch erneuerbare Energien in die Wärme-versorgung einbinden zu können, brauchen wir mehr Netzum- und –ausbau. Da hilft ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand nicht, so wie ihn der Gesetzentwurf fordert," so Reiche.
Kritisch zu betrachten ist zudem, dass die Durchführung der Ausschreibung der Bundesnetzagentur übertragen werden soll. Diese hat bisher kaum Berührungspunkte zur KWK. „Eine Beauftragung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wäre zielführender. Die BAFA bearbeitet ja auch allen anderen Aspekte der KWK-Förderung.“
Reiche abschließend: „Ausschreibungen passen nicht zur KWK, da sie von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Bei dem Ausschreibungsmodell, das die Europäische Kommission vorschreibt, sollten wir versuchen, möglichst eng an den Vorgaben aus Brüssel zu bleiben. Neue und zusätzliche Anforderungen, die in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, helfen uns nicht weiter."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 262.000 Beschäftigten wurden 2015 Umsatzerlöse von mehr als 115 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 11 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 87 Prozent, Wärmeversorgung 69 Prozent, Abwasserentsorgung 42 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen 5,7 Millionen Kunden mit Breitband. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro, um dann insgesamt 6,3 Millionen Menschen an schnelles Internet anschließen zu können.