Entwurf zu hochwertigen Datensätzen veröffentlicht EU-Kommission legt Vorschlag vor

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für die sogenannten hochwertigen Datensätze veröffentlicht. Damit soll die Open-Data-Richtlinie vervollständigt werden.

Am 24.05.2022 hat die EU-Kommission ihren „Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Schaffung einer Liste hochwertiger Datensätze“ vorgelegt und bis zum 21.06.2022 zur Konsultation gestellt. Diese geht auf die Open Data-Richtlinie (ehemals PSI-Richtlinie) aus dem Jahr 2019 zurück, welche in Deutschland im Rahmen des Datennutzungsgesetzes umgesetzt wurde. Hierzu berichtete der VKU.

Der Entwurf der Durchführungsverordnung bezieht dabei lediglich öffentliche Stellen aber nicht öffentliche Unternehmen in den Anwendungsbereich ein. Damit können im Bereich der kommunalen Unternehmen vor allem Regie- und Eigenbetriebe, sowie Zweckverbände von dieser Durchführungsverordnung betroffen sein. Da insbesondere Daten im Bereich Abfall („Waste“) und Wasser („Water“) auf der Liste hochwertiger Datensätze aufgeführt werden, können vor allem auf kommunale Unternehmen in diesen Sektoren neue Pflichten zukommen.

Die Durchführungsverordnung würde öffentliche Stellen verpflichten, die entsprechenden Daten kostenlos und über eine Programmierschnittstelle (API - Application Programming Interface) zur Verfügung zu stellen. Hierbei wird wohl kein neues Zugangsrecht zu den Daten geschaffen. Es sollen lediglich die Modalitäten der Veröffentlichung sowie die Bedingungen der Datennutzung geregelt werden. Inwieweit hieraus direkte Pflichten für kommunale Unternehmen hervorgehen würden oder ob die Bereitstellung als Massendownload oder über API auf Länder- oder Bundesebene aggregiert stattfinden würde, ist eine Frage der nationalen Umsetzung.