Bundesnetzagentur untersagt Preiserhöhungen durch Voxenergie GmbH und primastrom GmbH Gesetzliche Ankündigungsfristen wurden nicht eingehalten

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das im Mai 2022 eingeleitete Aufsichtsverfahren gegen die Voxenergie GmbH und primastrom GmbH abgeschlossen und die nicht mit dem Energierecht zu vereinbarenden Preiserhöhungen beider Unternehmen untersagt.

Die BNetzA hatte am 24.05.2022 mitgeteilt, dass sie ein Aufsichtsverfahren gegen die voxenergie GmbH und primastrom GmbH eingeleitet hat. Sie prüfe, ob die beiden Unternehmen Preiserhöhungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten. Es bestehe der Verdacht, dass die voxenergie GmbH und die primastrom GmbH die Unterrichtung der Kunden über eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig vor Eintritt der beabsichtigten Änderung vorgenommen haben. Grundlage seien Beschwerden von Verbrauchern bei der BNetzA und den Verbraucherzentralen. Die Unternehmen hätten am 28.12.2021 Ankündigungsschreiben zur Erhöhung der vereinbarten Preise verschickt, wonach die erhöhten Preise bereits ab dem 01.01.2022 gelten sollten.

Am 01.09.2022 hat die BNetzA mitgeteilt, dass sie die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH verpflichtet habe, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen. Bei Missachtung sei ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht worden. Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen können und informierte Entscheidungen treffen können.

Die BNetzA habe festgestellt, dass die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehene Ankündigungsfrist von einem Monat zu beachten. Auch in angespannten Marktsituationen seien die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gelte auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen.

Die BNetzA prüfe fortlaufend, ob Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie könne aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das EnWG verstoßen. Dabei werde jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Derartiges rechtswidriges Verhalten könne die BNetzA dann untersagen.