Netzanschluss Stromspeicher
BNetzA veröffentlicht FAQ Stromspeicher

Stromnetzbetreiber aller Spannungsebenen erleben eine regelrechte Antragsflut. Zahlreiche Energiewende-Technologien drängen in die Stromnetze, allen voran die Batteriespeicher.

08.12.25

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Stromnetzbetreiber aller Spannungsebenen erleben eine regelrechte Antragsflut. Zahlreiche Energiewende-Technologien drängen in die Stromnetze, allen voran die Batteriespeicher, die nach aktueller Rechtslage nur bei Netzanschluss bis 2029 von Netzentgelten befreit agieren dürfen. Hinzu kommen Anträge für neue Wohnbebauung, Gewerbe und Industrie oder auch Anträge auf Erhöhung der Netzanschlusskapazität bei Bestandskunden, die ihren Energiebedarf stärker elektrifizieren möchten. 

Die Netzkapazität reicht auch bei vorausschauender Planung häufig nicht aus, um allen Netzanschlussbegehren zeitnah nachzukommen. Fest steht: Netzertüchtigungsmaßnahmen brauchen Planung und ihre Umsetzung braucht Planungssicherheit und Zeit. Die Branche sucht nach einem geeigneten Umgang mit dieser Situation und ruft nach einem rechtssicheren Rahmen zur bundesweit einheitlichen Priorisierung der zahlreichen Anträge.

In dieser Gemenge-Lage hatte die BNetzA ihre Antworten auf häufig gestellte Fragen zur regulatorischen Behandlung von Stromspeichern veröffentlicht. Die Fragen sind thematisch gegliedert in die Bereiche Netzanschluss, Netzentgelte und Betrieb von Stromspeichern. Es handelt sich um ein lebendes Dokument, das sukzessive um weitere Fragen und Antworten ergänzt werden soll. Die FAQ sind auf der Internetseite der BNetzA veröffentlicht: BNetzA-FAQ Stromspeicher

Beim Lesen der FAQ sollte berücksichtigt werden: Zeitnah wird eine rechtliche Klarstellung erwartet, dass Großbatteriespeicher (> 100 MW mit Netzanschluss in Hochspannung oder darüber) nicht in den Anwendungsbereich der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt dem VKU bereits vor und soll zeitnah – nach Beschluss durch die Bundesregierung und Zustimmung des Bundesrates - inkrafttreten.

Das Thema Netzanschluss ist jedoch vielschichtig und betrifft nicht nur Netzanschlussbegehren von Stromspeichern. Nach Aussagen der Bundesregierung wird diese dem Entschließungsantrag des Bundestages vom 12. November 2025 (vgl. Drs. 21/2793, S.5, II.) nachkommen und sich dem Thema Netzanschluss zeitnah und ganzheitlich widmen.