Regulierung weiterdenken
VKU bringt sich ein: Stellungnahmen zu RAMEN und StromNEF/GasNEF

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat zu den aktuellen Festlegungsentwürfen der Bundesnetzagentur (BNetzA) Stellung genommen. Im Fokus stehen dabei die RAMEN-Festlegung sowie die Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus (StromNEF/GasNEF). Beide Verfahren sind zentral für die zukünftige Ausgestaltung der Anreizregulierung und damit für die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber – und somit für das Gelingen der Energiewende.

30.07.25

© 

Stromversorgung_by-studio_AdobeStock

VKU-Stellungnahmen zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für eine verlässliche und investitionsfreundliche Netzinfrastruktur

RAMEN: VKU warnt vor wachsender Unsicherheit und Investitionshemmnissen

Der VKU sieht in der RAMEN-Festlegung eine verpasste Chance für einen zukunftsfähigen Regulierungsrahmen. Statt die Netzbetreiber in ihrer Schlüsselrolle für die Energiewende zu stärken, drohen aus Sicht des Verbandes neue Unsicherheiten und eine strukturelle Schwächung der Investitionskraft. Besonders kritisch bewertet der VKU die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre. Diese Maßnahme führe nicht zu mehr Effizienz, sondern zu höherem bürokratischem Aufwand und erschwere die langfristige Planung – sowohl für Netzbetreiber als auch für die Landesregulierungsbehörden, die bereits heute mit erheblichen Rückständen bei der Bescheidung zu kämpfen haben.

Zudem kritisiert der VKU die geplante Methodik zur Effizienzbestimmung. Die vorgesehenen Änderungen gefährden aus Sicht des VKUs die gesetzlich geforderte Erreichbarkeit und Übertreffbarkeit der Effizienzziele. Der VKU fordert, dass effiziente Netzbetreiber auch weiterhin einen Effizienzwert von 100 Prozent erhalten und dass die sogenannte „Best-of-Four“-Abrechnung verankert wird. Eine Durchschnittsbildung, wie sie die BNetzA nun vorsieht, lauft der Vergleichbarkeit zuwider und untergräbt das Vertrauen in die Fairness des Effizienzvergleichs.

Ferner spricht sich der VKU mit Nachdruck gegen die KAnEu-Korrekturgröße der pauschalen WACC-Verzinsung aus. Sie ist nicht konsistent zu einem WACC-Ansatz und konterkariert die mit der Einführung eines pauschalen WACC verbundenen Ziele der Transparenz und Verfahrensvereinfachung.

Auch die geplanten Änderungen im Vereinfachten Verfahren stoßen auf deutliche Kritik. Die neuen Schwellenwerte und der Effizienzvergleich machen das Verfahren für viele Unternehmen unattraktiv. Der VKU fordert daher, das Vereinfachte Verfahren wieder zu einem echten Entlastungsinstrument für - insbesondere kleinere - Netzbetreiber zu machen, ohne zusätzliche Hürden und ohne Benachteiligung bei der Anerkennung von Forschungsausgaben oder Betriebskostenanpassungen.
 

StromNEF/GasNEF: VKU fordert realitätsnahe Anerkennung von Kosten und Investitionen

Auch zur Methodik der Ausgangsniveauermittlung für Strom- und Gasnetzbetreiber hat der VKU eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Besonders im Fokus steht dabei die Frage, wie volatile Kosten – etwa aus der Differenzbilanzierung – regulatorisch behandelt werden. Der VKU macht deutlich, dass insbesondere im Strombereich die Differenzmengen nicht als durchlaufender Posten betrachtet, werden können. Die Preisdifferenzen zwischen dem Einkauf zum Mehr-/Mindermengenpreis und dem Verkauf zum volatilen Ausgleichsenergiepreis führen zu strukturellen Kostenrisiken, die sich nicht über die Zeit ausgleichen. Der VKU fordert daher eine Anerkennung dieser Kosten als volatile Positionen.

Ferner begrüßt der VKU grundsätzlich die geplanten Anpassungen der kalkulatorischen Nutzungsdauern, kritisiert jedoch den späten Umsetzungszeitpunkt ab 2029. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung sei eine frühere Anwendung, idealerweise rückwirkend ab 2024 oder spätestens ab 2026, dringend geboten. Auch bei der kalkulatorischen Nutzungsdauer für Zähler und Messeinrichtungen fordert der VKU eine realitätsnähere Bewertung. Der verpflichtende Smart-Meter-Rollout führe bereits heute zu kalkulatorischen Buchverlusten, die im aktuellen System nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Kritisch sieht der VKU auch die geplante Ausgestaltung des sogenannten Zinsbonus. Dieser soll eigentlich einen Anreiz für Netzbetreiber schaffen, Baukostenzuschüsse und Investitionszuschüsse zu vereinnahmen. In der vorgesehenen Form – mit einer Bonusquote von nur 25 Prozent und einem Start erst ab 2029 – verfehlt der Zinsbonus jedoch seine Wirkung. Der VKU fordert eine deutlich ambitioniertere Ausgestaltung: Eine Bonusquote von 40 Prozent, eine frühere Einführung ab 2026 und die Einbeziehung auch von Netzanschlusskostenbeiträgen in die Berechnungsgrundlage.

Schließlich spricht sich der VKU auch für eine Umstellung der kalkulatorischen Gewerbesteuer auf den sogenannten „Im-Hundert“-Ansatz aus. Der bisherige „Vom-Hundert“-Ansatz vermischt aus Sicht des Verbandes unnötig die kalkulatorische mit der steuerlichen Systematik. 

Zuletzt verweist der VKU auf seine Stellungnahmen zu RAMEN und Strom/Gas NEF vom 05.03.2025, die den damaligen Stand im NEST-Prozess bewerten.

Schlussendlich appelliert der VKU an die Bundesnetzagentur, die vorliegenden Entwürfe grundlegend zu überarbeiten und die Perspektive der Praxis stärker zu berücksichtigen. Die kommunalen Netzbetreiber stehen bereit, die Energiewende vor Ort umzusetzen. Dafür brauchen sie jedoch einen verlässlichen, investitionsfreundlichen und realitätsnahen Regulierungsrahmen.