Wettbewerb im Ladeinfrastrukturmarkt
Ladeinfrastruktur: VKU bewertet das Sektorgutachten Energie der Monopolkommission
Die Monopolkommission hat den Wettbewerb im Ladeinfrastrukturmarkt erneut untersucht. Der VKU sieht seine frühere Einschätzung, dass sich die Situation dynamisch positiv entwickeln wird, bestätigt. Diese positiven Entwicklungen werden aber von den Gutachtern deutlich zu pessimistisch ausgelegt.
10.12.25
Die Monopolkommission hat den Wettbewerb im Ladeinfrastrukturmarkt erneut untersucht. Der VKU sieht seine frühere Einschätzung, dass sich die Situation dynamisch positiv entwickeln wird, bestätigt. Diese positiven Entwicklungen werden aber von den Gutachtern deutlich zu pessimistisch ausgelegt.
Ladeinfrastruktur: VKU bewertet das Sektorgutachten Energie der Monopolkommission
In ihrem 10. Sektorgutachten „Energie 2025: Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem“ gemäß § 62 EnWG hat die Monopolkommission erneut die Situation des Wettbewerbs im Ladeinfrastrukturmarkt betrachtet. Ein weiteres Mal wurde die Qualität der Untersuchung hinsichtlich Methodik und Datengrundlagen gegenüber früheren Gutachten deutlich gesteigert. Das Ergebnis zeigt, dass die Prognose des VKU, dass sich die Wettbewerbsintensität positiv entwickeln wird, nun deutlich sichtbar eingetreten ist. Leider werden diese erfreulichen Nachrichten getrübt durch die nach wie vor zu pessimistisch klingende Ergebnisbewertung der Gutachter.
Vorweggenommen fasst die Kommission die Ergebnisse in drei ordnungspolitischen Handlungsempfehlungen zusammen:
Eine nationale Preistransparenzstelle soll mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in die sogenannten Ad-hoc-Preise der Ladeinfrastrukturbetreiber (CPO) bringen und so den Wettbewerb stärken. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung wurden durch den Gesetzgeber und Normungsgremien bereits geschaffen. Ob diese Preistransparenz dann zu sinkenden Verbraucherpreisen führt, ist aus VKU-Sicht aber mindestens fraglich. Die Erfahrungen mit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und den Preisen an den Tankstellen der Mineralölwirtschaft legen diese Vermutung nicht unbedingt nahe.
Die Kommission empfiehlt, die Vergabe öffentlicher Flächen an einheitliche Vergabeverfahren zu knüpfen und die Möglichkeit von Inhouse-Vergaben deutlich einzuschränken. Der VKU sieht einheitliche und bürokratische Verfahren als One-Size-fits-all-Lösung für große wie kleine Kommunen mit ihren unterschiedlichen Nachfragestrukturen seitens der potenziellen Investoren und Nutzer sehr kritisch. Kommunen brauchen die Beinfreiheit, um die Gegebenheiten vor Ort sinnvoll in ihre Verwaltungspraxis integrieren zu können.
Außerdem soll der Zugang zu Flächen an insbesondere durch „Tank & Rast“ bewirtschafteten Raststätten an Bundesautobahnen wettbewerblich gestaltet werden.
Das darauffolgende Urteil der Gutachter, dass der Hochlauf der Elektromobilität allein durch vermeintliche Wettbewerbsprobleme im Bereich der Ladeinfrastruktur (LIS) behindert wird, weisen wir entschieden zurück. Die Kommission schließt dies aus dem Verhältnis der Anzahl von Ladepunkten zur Anzahl der Elektrofahrzeuge in Verbindung mit der immer noch geringen Auslastung des LIS-Bestands. Aus VKU-Sicht ist es genau umgekehrt: Gerade die geringe Auslastung der LIS führt zu wirtschaftlichem Druck bei den CPO. Deshalb sind die Preise höher, als sie sein würden, wenn durch mehr Elektrofahrzeuge die Auslastung des LIS-Bestands stiege.
Im Verlauf des Gutachtens stellen die Gutachter fest, dass die Anbietervielfalt in den vom Bundeskartellamt definierten sachlich und räumlich relevanten Märkten insgesamt steigt. Dies jedoch unterschiedlich schnell, je nachdem, ob man Normal- oder Schnellladeinfrastruktur betrachtet. Die Monopolkommission schiebt die Schuld dafür leider wieder den Betreibern und den Kommunen zu, die ihre vermeintliche Monopolstellung nutzen und nicht für Anbietervielfalt sorgen. Dabei liefert die Kommission auch die passende Diagnose: Da der Zubau von Normalladepunkten prozentual nicht mehr so stark steigt, wie das derzeit im Bereich der Schnellladeinfrastruktur der Fall ist, entwickelt sich die Anbietervielfalt eben unterschiedlich. Man könnte auch die These wagen, dass Schnellladepunkte von den Nutzern insgesamt als deutlich attraktiver wahrgenommen werden, weshalb die Nachfrage nach neuen Normalladepunkten eher nachgelassen hat.
Positiv ist, dass die Kommission die verpflichtende Einführung des derzeit viel diskutierten Durchleitungsmodells ablehnt, da nicht zu erwarten sei, dass der Nutzen den Aufwand rechtfertigt. Ein solches Modell könne nur dann effektiv wirken, wenn neben einer Zugangsregulierung, die den diskriminierungsfreien Zugang für alle Stromanbieter sicherstellt, auch eine Regulierung angemessener Zugangsentgelte erfolge. Andernfalls sei keine Reduzierung der Ladepreise zu erwarten, da CPOs mit einer starken Marktstellung entsprechend hohe Entgelte von Stromanbietern verlangen könnten. Gleichzeitig sei eine Entgeltregulierung komplex und kleinteilig, da unter anderem individuelle Standortgegebenheiten – wie die erwarteten Lademengen – berücksichtigt werden müssten. Dieser Einschätzung schließt sich der VKU durchgehend an.