Weitreichende Maßnahmen für eine zirkuläre Wirtschaft
VKU begrüßt den zweiten Teil der Veröffentlichungen

Nach dem ersten Teil des EU-Kreislaufwirtschaftspakets hat die EU-Kommission nun den zweiten Teil veröffentlicht, dessen Fokus auf dem Umgang mit sogenannten „biologisch abbaubaren und kompostierbaren“ Kunststoffen, auf der Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie sowie auf dem Vorschlag zur Zertifizierung der klimaschonenden Kohlenstoffabscheidung liegt.

25.01.23

Um den Übergang von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaft in der EU voranzutreiben, hat die Europäische Kommission am 30.11.2022 weitreichende Maßnahmen im Rahmen des zweiten Teils des Kreislaufwirtschaftspakets im Grünen Deal vorgestellt. Der erste Teil wurde im März 2022 veröffentlicht – der VKU berichtete. Dieser Teil beinhaltet unter anderem eine Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie, die nun zur Verpackungsverordnung wird, eine politische Rahmensetzung zum sogenannten „Bioplastik“ sowie einen Vorschlag zur Zertifizierung der CO2-Entnahme.

Mehr Mehrweg, weniger Verpackungsmüll – die neue EU-Verpackungsverordnung
Der Verordnungsvorschlag zu Verpackungen sieht neue Zielvorgaben für die Verringerung von Verpackungsabfällen in den Mitgliedstaaten und verbindliche Ziele für Wiederverwendungs- oder Nachfüllsysteme in Sektoren wie Einzelhandel und Gastronomie vor. Zudem sollen Designanforderungen für alle Verpackungen zu einer höheren Recyclingquote beitragen, und „Mogelpackungen“ bzw. abfallintensive Verpackungen sollen verboten werden. Auch soll – wie schon lange vom VKU gefordert – der Mindestrezyklateinsatz verpflichtend werden.  Für bestimmte Verpackungsarten soll eine industrielle Kompostierbarkeit vorgeschrieben werden (z.B. Filterkaffeepads, Klebeetiketten an Obst und Gemüse), sofern die Kompostierung ökologisch vorteilhaft ist. Weiterhin sollen Etiketten auf allen Verpackungen eingeführt werden, um damit den Verbrauchern die korrekte Abfalltrennung zu erleichtern. Die Etiketten sollen deutlich machen, aus welchen Materialen die Verpackung zusammengesetzt ist und wie diese korrekt zu entsorgen ist. Dabei sollen EU-weit die gleichen Symbole eingesetzt werden. In Deutschland bereits gut etabliert, soll es endlich in allen EU-Mitgliedsstaaten Pfandsysteme für PET-Flaschen und Aluminiumgetränkedosen geben.

Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass bis 2030 alle Verpackungen recycelbar sind sowie zur Abfallvermeidung beitragen und werden vom VKU begrüßt. Genauer geprüft werden müssen allerdings noch die Auswirkungen der Verordnung auf die Dualen Systeme in Deutschland und wie sie sich zum deutschen Verpackungsgesetz verhalten wird. Dazu sowie zu der Schwierigkeit der Kompostierbarkeit von Kunststoffen äußert sich der VKU in der aktuellen Stellungnahme. 

Keinerlei Kunststoffe im Biomüll - Politischer Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe
Dieser Vorschlag ist nicht rechtlich bindend, allerdings werden Teile davon beispielsweise in dem Vorschlag zur Verpackungsverordnung übernommen. Zudem weist er die Richtung für zukünftige Gesetzesvorhaben der EU auf. Mit dem politischen Rahmen sollen Kriterien festgelegt werden, welche Angaben („biobasiert“, „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“) zu bestimmten Kunststoffen gemacht werden dürfen, um so mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Damit soll zudem gegen „Greenwashing“ vorgegangen werden. Problematisch ist hierbei jedoch, dass durch die Deklarierung als „Bioplastik“ dieser oft in der Biotonne landet, wo er allerdings nicht hingehört, da er sich zu langsam zersetzt. Er muss aufwendig aussortiert werden und verursacht damit in den Bioabfall-Behandlungsanlagen einen erheblichen zusätzlichen Aufwand oder kann als Mikroplastik über den Kompost wieder in die Umwelt gelangen. Generell verfasste der VKU zu dem Thema bereits vor der Veröffentlichung durch die Europäische Kommission ein Positionspapier.  Nun wird er sich aber auch in den EU Prozess weiter einbringen.

Zukunftsthema - Verordnungsvorschlag zur EU-Zertifizierung der CO2-Entnahme
In dem Vorschlag strebt die EU-Kommission an, innovative Technologien zum CO2-Abbau und nachhaltige Lösungen für eine klimaeffiziente Landwirtschaft zu fördern. Weiterhin sollen Vorschriften für die unabhängige Überprüfung der CO2-Entnahme sowie Regeln für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen festgelegt werden. Die Speicherung oder Nutzung von Kohlenstoffdioxid (CCS/CCU) ist insbesondere für die Abfallverbrennung relevant, da darin Potenziale liegen, in Zukunft klimaneutral oder sogar CO2 negativ zu werden. Es ist aus VKU-Sicht allerdings ebenso wichtig, dass die Kriterien für CCS/CCU klar definiert sind und nicht die Qualität der Trinkwasserversorgung beeinträchtigen.

Alle genannten Initiativen der Kommission hat der VKU medial mit Pressemitteilungen kommentiert. Nach den Veröffentlichungen der Kommission liegt der Ball nun beim Europäischen Parlament und beim Rat der EU, die ihre jeweiligen Positionen dazu aushandeln werden. In den weiteren Prozess wird sich der VKU ebenfalls einbringen.