Transformation des Textilsektors geplant
VKU begrüßt die Veröffentlichungen der EU-Kommission

Der erste Teil des diesjährigen Kreislaufwirtschaftspakets im Rahmen des Green Deal wurde nun von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Mit dem Paket sollen nachhaltige Produkte in der EU als Norm etabliert, kreislauforientierte Geschäftsmodelle gefördert und die Verbraucher gestärkt werden. Der VKU hat diesen wichtigen Schritt begrüßt.

06.04.22

Im Rahmen ihres Kreislaufwirtschaftspakets vom 30. März 2022 hat die EU-Kommission Vorschläge zur „Initiative Nachhaltiges Produktdesign inklusive der Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie“ und für eine „Textilstrategie“ vorgestellt. Der VKU begrüßte gemeinsam mit dem gemeinnützigen Verband „FairWertung“ die Veröffentlichung der Textilstrategie mit einer Pressemitteilung. Darin weisen der VKU und „FairWertung“ auf die Bedeutung von flächendeckenden kommunal-gemeinnützigen Erfassungsstrukturen und der Anerkennung der kommunalen Organisationshoheit über die Erfüllung des gesetzlichen Sammelauftrags hin, denn ab dem 1. Januar 2025 gilt laut Abfallrahmenrichtlinie bereits die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilien. Im nächsten Schritt werden sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten zu den Kommissionsvorschlägen positionieren. Der VKU wird die Entwicklungen weiterhin eng begleiten und sich in die Diskussionen auf EU-Ebene einbringen.

Auch wenn die Textilstrategie - im Gegensatz zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie, die nun eine Verordnung werden soll - keinen legislativen Charakter besitzt, gibt sie den Rahmen vor, um den Textilsektor von einer linearen hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Dieser Schritt ist deshalb so wichtig, weil der Sektor einer der umweltschädlichsten ist und zugleich großes Verbesserungspotenzial birgt. 2015 betrugen die Treibhausgasemissionen aus der Textilproduktion laut International Energy Agency 1,2 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalent –  mehr als bei allen internationalen Flügen und der Schifffahrt zusammen.

Deswegen schlägt die EU-Kommission nun konkrete Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Textilerzeugnisse spätestens 2030 haltbarer sind und recycelt werden können. Sie sollen so weit wie möglich aus recycelten Fasern gemacht und frei von gefährlichen Stoffen sein. Bei der Herstellung sollen die sozialen Rechte und die Umwelt respektiert werden. Außerdem soll die Infrastruktur für Faser-zu-Faser-Recycling ausgebaut werden. Unter anderem sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Erweiterte Anforderungen an die Herstellerverantwortung für Textilien durch Ökodesign und Maßnahmen zur Förderung der Abfallhierarchie für Textilabfälle;
  • Beginn der Arbeiten zur Festlegung von Zielvorgaben für die Vorbereitung der Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien;
  • Durchsetzung der Beschränkungen für die Ausfuhr von Textilabfällen außerhalb der OECD und Entwicklung von Kriterien für die Unterscheidung zwischen Abfällen und gebrauchten Textilerzeugnissen;
  • Digitaler Produktpass für Textilien mit Informationspflichten zur Umweltverträglichkeit;
  • Offenlegung der Zahl der von Großunternehmen weggeworfenen Produkte und deren Weiterverarbeitung und Maßnahmen zum Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien.


Hintergrund:
Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, schlägt die EU-Kommission neue Vorschriften vor, um Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus, vom Design über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen. In der Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie bzw. der neuen Ökodesign-Verordnung geht es nun nicht mehr nur um Mindestanforderungen für den Energie- oder Ressourcenverbrauch. Sie soll künftig auf besonders umweltschädliche Produktgruppen, wie Chemikalien, Möbel, Textilien, Stahl, Zement und weitere Produkte, ausgeweitet werden. Dazu sollen verpflichtende produktübergreifende Vorgaben für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Upcycling oder Wiederverwertbarkeit geschaffen werden. In diesem Zusammenhang soll auch der digitale Produktpass eingeführt werden. Die unnötige Zerstörung unverkaufter Waren soll verboten werden.

Darüber hinaus werden in dem ersten Paket auch die Bauprodukteverordnung überarbeitet und die Verbraucherpolitik gestärkt. Die Veröffentlichung des zweiten Teils des Pakets ist aktuell für den Sommer (20. Juli) vorgesehen, in dem unter anderem die Verpackungen und Kunststoffe genauer betrachtet werden (Verpackungs-Richtlinie und biologisch abbaubare Kunststoffe) sollen.