Breitbandbeihilfeleitlinien regeln Förderung des Ausbaus
EU-Kommission legt neue Regeln für nationale Breitbandförderung vor

Die neuen EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen wurden am 12. Dezember 2022 von der Europäischen Kommission vorgestellt. Sie bilden die europäischen Regeln für die Förderung des Breitbandausbaus auch in Deutschland.

30.01.23

Die neuen Breitbandbeihilfeleitlinien legen fest, wie der Breitbandausbau in der EU künftig gefördert werden darf. Bevor eine staatliche Beihilfemaßnahme eines Mitgliedstaates erfolgt, muss diese von der EU-Kommission geprüft und genehmigt werden. Bei dieser Prüfung orientiert sich die EU-Kommission künftig an den neuen Leitlinien. Sie ersetzen die bisherigen Breitbandbeihilfeleitlinien aus dem Jahr 2013 und sollen den Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen in Gebieten mit unzureichender Netzanbindung erleichtern. Wesentliche Neuerungen sind dabei überarbeitete Grenzwerte für die Annahme von Marktversagen sowie die Aufnahme von Sozial- und Konnektivitätsgutscheinen.

Wenn der Markt versagt: staatliche Förderung im Falle eines Marktversagens

Sofern Marktversagen vorliegt, kann ein Mitgliedsstaat Investitionen in Breitbandnetze fördern. Ein solches Marktversagen ist laut den neuen Breitbandbeihilfeleitlinien gegeben, wenn dem Endnutzer keine Verbindung mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 1 Gbit/s und einer Upload-Geschwindigkeit von mindestens 150 Mbit/s angeboten wird. Damit wird die Aufgreifschwelle von bisher 100 Mbit/s auf nunmehr 1 Gbit/s im Download angehoben. Die neuen Grenzwerte sind generell zu begrüßen, jedoch fehlt aus VKU-Sicht die klare Festlegung auf Glasfaser und VHC-Netzen als einzige förderfähige Technologie. Dies hat der VKU in einer Stellungnahme zusammen mit dem BUGLAS im Rahmen der EU-Konsultation gefordert.

Nachfrageseitige Anreizmaßnahmen: Sozial- und Konnektivitätsgutscheine

In den Breitbandbeihilfeleitlinien sind Voraussetzungen festgelegt, unter denen Sozial- und Konnektivitätsgutscheine als nachfrageseitige Anreizmaßnahmen eingesetzt werden dürfen. Während die Sozialgutscheine einzelne finanzschwache Verbraucher in der Nutzung von Breitbanddiensten unterstützen sollen, können Konnektivitätsgutscheine an alle Endnutzer ausgegeben werden. Der VKU begrüßt die Einführung dieser Gutscheine, weil sie einen Baustein zur flächendeckenden Gigabitversorgung leisten. Allerdings hätte auch hier eine Festlegung auf die Anbindung mit Glasfaser ein klares Signal in Richtung Zukunft gesendet. Ihrem Anschein nach sind die Regelungen zudem nur auf Bestandsnetze ausgerichtet.

Eigenwirtschaftliche Netzausbauvorhaben

Die überarbeiteten Breitbandbeihilfeleitlinien stellen zudem klar, dass Beihilfeempfänger oder Zugangsinteressenten, die an einem geförderten Netz angeschlossen sind, ihre Netze in angrenzende Gebiete eigenwirtschaftlich erweitern können. Der VKU begrüßt diese Klarstellung, da Investitionen in die Infrastruktur begünstigt und die Rentabilität schneller Netze gesteigert werden.

Nach Übersetzung in alle Amtssprachen sowie Veröffentlichung im Amtsblatt werden die neuen Breitbandbeihilfeleitlinien von der EU-Kommission angewandt. Damit ist im Februar 2023 zu rechnen.

Schlagworte