VKU positioniert sich zu europäischer Datengesetzgebung
Data Act hat großes Potenzial, bei hochwertigen Datensätzen muss nachgeschärft werden

Mit einer Stellungnahme zum Data Act bringt der VKU die kommunalwirtschaftlichen Interessen in Prozesse in Brüssel ein, pünktlich zum Beginn der inhaltlichen Arbeit am Kommissionsvorschlag. Bei der Beantwortung der Konsultation zu einem Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zu hochwertigen Datensätzen warnt der Verband vor Mehrbelastung.

04.07.22

Data Act

Am 23. Februar 2022 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für den Data Act. Hierzu berichtete der VKU ausführlich. Der Data Act würde die Rechte der Nutzer vernetzter Produkte an den erzeugten Daten gegenüber den Herstellern maßgeblich stärken. Ein Beispiel sind die Daten, die von Sensoren an Windkraftanlagen generiert werden. Damit hat der Data Act das Potenzial, die Datenverfügbarkeit für die Kommunalwirtschaft deutlich zu steigern und die Datennutzung zu fördern. Ebenso stärkt er die Rechte von Kunden von Datenverarbeitungsdiensten. Auch hiervon würden kommunale Unternehmen profitieren.

Dementsprechend lobt der VKU die Stärkung der Rechte von Nutzern sowie Kunden und empfiehlt, diese zentralen Verbesserungen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu erhalten. Gleichzeitig regt er einige Verbesserungsvorschläge für den Data Act an. So gibt es einige Definitionen, bei denen Konkretisierungsbedarf besteht. Ebenso muss das Verhältnis zur Open Data-Richtlinie (ehemals PSI) geklärt werden, um eine Benachteiligung kommunaler Unternehmen zu vermeiden. Der VKU wird die durch den Ausschuss Digitalisierung erarbeitete Stellungnahme in den gesetzgeberischen Prozess in Brüssel einbringen. Diese steht im Mitgliederbereich unserer Webseite zur Verfügung.  

Durchführungsrechtsakt zu hochwertigen Datensätzen

Zudem legte die EU-Kommission am 24. Mai 2022 ihren Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Schaffung einer Liste hochwertiger Datensätze vor. Auch hierzu informierte der VKU. Zur Beantwortung der Konsultation hat der Verband eine Stellungnahme erarbeitet und bei der Kommission eingereicht. Darin fordert er, wie auch in der Vergangenheit, dass die Daten kommunaler Unternehmen nicht in die Liste hochwertiger Datensätze aufgenommen werden sollten. Ebenso muss aus VKU-Sicht sichergestellt werden, dass auch kommunale Unternehmen, die nach Rechtsform eine öffentliche Stelle sind, nicht von neuen Datenaufbereitungs- und Bereitstellungspflichten betroffen sind. Die VKU-Konsultationsrückmeldung finden Sie ebenfalls im Mitgliederbereich.

In einem nächsten Schritt wird die EU-Kommission den finalen Durchführungsrechtsakt unter Einbindung der EU-Mitgliedstaaten ausarbeiten.