PV-Beschleunigungsgesetz
VKU-Stellungnahme zum PV-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung

Der VKU hat zum Referentenentwurf des PV-Beschleunigungsgesetzes, mit dem ein Teil der PV-Strategie der Bundesregierung umgesetzt werden soll, Stellung bezogen.

18.07.23

Im Zuge der Veröffentlichung der PV-Strategie der Bundesregierung hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Mai verkündet, dass die erarbeiteten Maßnahmen im Rahmen der Gesetzespakete „PV-Paket I“ und „PV-Paket II“ umgesetzt werden sollen. Das ausdrückliche Ziel ist es, den ambitionierten Ausbau von 215 GW installierter PV-Leistung in Deutschland bis 2030 zu ermöglichen.

Am 28. Juni 2023 wurde der Referentenentwurf zum PV-Paket I, dem sogenannten PV-Beschleunigungsgesetz, veröffentlicht. Darin ist u. a. das Recht zur Verlegung von Leitungen und zur Nutzung privater Wege bei der Errichtung von EE-Anlagen, eine Angleichung von Bedingungen für Mieterstromlieferverträge an allgemeine Regelungen im BGB sowie ein Konzept für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vorgesehen.

Mit seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2023 hat der VKU den Referentenentwurf begrüßt, aber auch zahlreiche Vorschläge vorgelegt, wie der PV-Ausbau noch weiter vereinfacht und incentiviert werden kann. Beispielsweise fordert der VKU eine deutlichere Verlängerung der Realisierungsfrist bei EE-Ausschreibungen, um angespannten Lieferketten und dem akuten Fachkräftemangel Rechnung zu tragen. Weiterhin setzt sich der VKU unter anderem für die Beseitigung steuerlicher Nachteile von PV-Freiflächenanlagen im Erbrecht ein und fordert weitere Verbesserungen bei der Mieterstromförderung.

Das PV-Beschleunigungsgesetz wird nach der Sommerpause Gegenstand der parlamentarischen Beratungen sein.

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