Nationaler Emissionshandel 2027
Die Energiewirtschaft braucht Gewissheit zum CO2-Preisregime 2027 – Jetzt!
Durch die Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028 wird der nationale Emissionshandel um ein weiteres Jahr fortgeführt. Das Gesetz sieht aktuell für 2027 eine Anbindung an den bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) vor. Die Politik ist uneins, welches Preisregime 2027 gelten soll. Es drohen eine Hängepartie und Risiken für Verbraucher und Inverkehrbringer.
23.02.26
Durch die Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028 wird der nationale Emissionshandel um ein weiteres Jahr fortgeführt. Das Gesetz sieht aktuell für 2027 eine Anbindung an den bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) vor. Die Politik ist uneins, welches Preisregime 2027 gelten soll. Es drohen eine Hängepartie und Risiken für Verbraucher und Inverkehrbringer.
Auch kommunale Unternehmen profitieren
Durch die Verschiebung des Starts des Europäischen Emissionshandels für Wärme und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028 muss der nationale Emissionshandel (nEHS) in Deutschland für alle Verpflichteten um ein weiteres Jahr fortgeführt werden. Entsprechend der aktuellen nationalen Gesetzgebung wird dann im Jahr 2027 für die Inverkehrbringer in Deutschland ein sog. marktbasierter Preis gelten, der sich an den durchschnittlichen Quartalspreisen des vorletzten vorangegangenen Quartals im bestehenden Emissionshandel für Kraftwerke und Großindustrie (EU-ETS 1) orientiert.
Politiker von CDU und SPD hatten kurz nach Bekanntwerden der Verschiebung des EU-ETS 2 die Absicht verkündet, das aktuelle Preisregime im nEHS über 2026 hinaus verlängern zu wollen und auch 2027 zu denselben Konditionen anzuwenden. Seither dauern die Diskussionen an. Eine Einigung ist bislang nicht in Sicht. Es droht eine weitere Hängepartie, vergleichbar mit der langen Wartezeit auf die Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung, die den Verkauf der BEHG-Zertifikate für 2026 regelt. Die Inverkehrbringer, und dazu zählen viele kommunale Energieversorgungsunternehmen (EVU), brauchen hier schnellstmöglich Gewissheit, welches Preisregime für 2027 für die Kundenverträge gelten soll.
Für 2027 fordert der VKU eine Verlängerung der Korridorphase um ein weiteres Jahr. Die Preisgrenzen sollten dabei so ambitioniert gesetzt werden, dass neben dem Emissionshandel keine weiteren marktlichen Instrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele auferlegt werden. Der operative Aufwand einer nur einjährigen Anbindung an den EU-ETS 1 für die Inverkehrbringer wäre gemessen an der kurzen Anwendung unverhältnismäßig hoch.
Durch die fehlende klare Preisindikation entstehen bei kommunalen EVU insbesondere im Privatkundenbereich erhebliche Risiken. Jahresverträge, die seit dem 01.01.2026 geschlossen bzw. verlängert werden, laufen aufgrund ihrer Festpreiskalkulationen in das Jahr 2027 hinein. Je länger keine Klarheit geschaffen wird, desto größer wird das Risiko für EVU und die versorgten Kunden. Die Volatilität der EU-ETS-1-Preise, die sich voraussichtlich im Vorfeld des EU-ETS 1 Reviews in diesem Jahr nochmal zuspitzen wird, erschweren eine solide Preiskalkulation. Geschäftskundenverträge für 2027 können ebenfalls nicht valide kalkuliert werden. Die Unsicherheit der CO2-Kosten liegt hier bei den Kunden. Diese müssen mit hohen und schwer zu kalkulierbaren Nachberechnungen rechnen. Da die Vertragsgrundlage aufgrund der unsicheren Preisberechnung nicht rechtssicher ist, steigt mit höheren Nachberechnungen durch die EU-ETS-1-Referenz das Risiko, dass es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zu Lasten des Energieversorgers kommt.
Die Uneinigkeit der Politik zum Preisregime im nEHS im kommenden Jahr resultiert aus fehlenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung. Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist unterfinanziert und deckt nicht die vorgesehenen Ausgaben. Eine Fortführung des nEHS mit denselben Konditionen und damit demselben Anreizniveau für weitere Emissionsminderungen würde diese Finanzierungslücke noch weiter erhöhen. Auch die Erreichung der Klimaschutzziele rückt so nicht näher. Dabei droht Deutschland bereits jetzt seine Ziele aus der EU-Lastenteilung zu verfehlen.
Angesichts des starken Preisverfalls im EU-ETS 1 in den vergangenen Wochen im Nachgang des Industriegipfels und kritischen Äußerungen zum Emissionshandel aus Wirtschaft und Politik wäre eine Fortführung des Korridors mit angepassten Preisgrenzen für alle – Politik und Inverkehrbringer – von Vorteil. Sie bietet mehr Preissicherheit.