Kabinett stellt Datenstrategie vor
Strategie zeichnet Pläne zum Umgang mit Daten

Am 27. Januar 2021 wurde die seit nunmehr knapp einem Jahr angekündigte Datenstrategie vom Kabinett beschlossen.

18.02.21

Mit der Datenstrategie beschreibt die Bundesregierung konkrete Wege, wie Daten für verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen genutzt werden können. Dabei sollen Datenmonopole verhindert und der Vertrauensaufbau in die Nutzung von Daten als gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure verstanden werden.

Die Strategie umfasst vier inhaltliche Kapitel

1. Kapitel: Die Grundlage bildet die notwendige Dateninfrastruktur (bspw. Rechen- und Verarbeitungskapazitäten, Cloud- und Edge-Computing-Infrastruktur), bei der Deutschland mithilfe von Förderungen zur Weltspitze aufschließen soll.

2. Kapitel: Dieses Kapitel widmet sich der Frage, wie Daten verfügbar und nutzbar gemacht werden sollen. Dafür sollen die Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung personenbezogener und nicht-personenbezogener Daten verbessert werden und die IT- und Datensicherheit gestärkt werden. Themenspezifische Datenräume (bspw. zu Medizin oder Verkehr) sollen etabliert und Datentreuhänder und neue Kooperationsformen den Austausch von Daten sicherer und einfacher machen. Letztlich will die Bundesregierung auch die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern stärken sowie digitale Prozesse und Dienstleistungen nutzerfreundlich, fair und transparent gestalten.

3. Kapitel: Die Datenkompetenz der Bürgerinnen und Bürger soll gestärkt werden. Dazu soll in der Bildung und Ausbildung mehr Raum für Datenökonomie und -potenziale geschaffen werden.

4. Kapitel: Wie die Bundesregierung den Staat zum Vorreiter machen will, wird im letzten Kapitel beschrieben. Dafür soll die Dateninfrastruktur in Bundesbehörden verstärkt, die Datenkompetenz in diesen Einrichtungen erhöht und die Datennutzung für eine effizientere und bürgerfreundliche Verwaltungspraxis verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Daten des öffentlichen Sektors besser als zuvor nutzbar sein. An dieser Stelle spricht die Datenstrategie von „öffentlich finanzierten Daten“ und führt im Detail insbesondere Daten aus Behörden auf: Umweltdaten, Erdbeobachtungsdaten und Geoinformationen. Inwiefern Daten kommunaler Unternehmen betroffen sind, bleibt in der Datenstrategie offen. Allerdings befindet sich diesbezüglich gerade das E-Government-Gesetz mit seinem Datennutzungsgesetz (DNG) im parlamentarischen Verfahren. In diesem Umsetzungsgesetz der Datenstrategie finden sich wichtige Hinweise auf die Betroffenheit kommunaler Unternehmen.

Rund 240 konkrete Maßnahmen werden im Anschluss an die Kapitel aufgeführt. Diese sollen zur Umsetzung der Datenstrategie beitragen und hauptsächlich von den Bundesministerien durchgeführt werden.

Die Datenstrategie steht hier zum Download bereit.