Katherina Reiche zu den Kabinettsbeschlüssen zum nationalen Emissionshandel und Gebäudeenergiegesetz 23.10.19

Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe des „Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG)“ und des „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG)“ beschlossen.

Zum BEHG:

„Gut, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz Initiative zeigt und zügig gesetzliche Maßnahmen auf den Weg bringt. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass wesentliche Fragen in künftige Verordnungen verlagert werden. Es gehört zu den demokratischen Grundregeln, dass das Parlament in wesentlichen Fragen, das letzte Wort hat. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene BEHG-Entwurf enthält bei gerade einmal 23 Paragraphen 13 Verordnungsermächtigungen.

Besonders problematisch: Die Vermeidung von Doppelbelastungen bei Brennstoffen, die bereits vom europäischen Emissionshandel erfasst sind, wird nicht direkt im Gesetz geregelt, sondern per Verordnungsermächtigung auf die lange Bank geschoben. Konkret besteht die Gefahr, dass für Gas beim Einkauf nationale und bei der Verbrennung desselben Gases im Kraftwerk europäische Emissionshandelszertifikate erworben werden müssen. Auf dieser Basis wird niemand in neue, für die Versorgungssicherheit dringend notwendige, Gaskraftwerke investieren.

Der vorliegende BEHG-Entwurf würde auch dazu führen, dass für die Erzeugung und Nutzung von Klär-, Faul- und Deponiegas sowie brennwerthaltigen Abfällen Zertifikate erworben werden müssten. Diese Energieerzeugnisse entstehen bei der Abfall- und Abwasserentsorgung. Durch ihre Nutzung heben kommunale Unternehmen die gesetzlich geforderten Energiepotenziale und tragen damit zum Klimaschutz bei. Eine CO2-Bepreisung ist somit kontraproduktiv und wird die Lenkungswirkung in Richtung einer Emissionsminderung in diesem Bereich einschränken. Die genannten Energieerzeugnisse sollten daher vom Emissionshandel ausgenommen werden.“

Zum GEG:

„Die Bundesregierung hat außerdem den GEG-Entwurf beschlossen. Hier gilt: Was lange währt, wird endlich gut. Nach mehrfachem Verschieben des Gesetzes, auf das die Branche lange gewartet hat, legt der vorliegende Entwurf eine gute Basis für die weitere Entwicklung der Fernwärme. Gerade im städtischen Bereich wird die Fernwärme der wichtigste Ansatz für die Dekarbonisierung des Wärmesektors und für das Erreichen der Klimaziele sein. Die Fernwärme bietet die Möglichkeit, erneuerbare Energien in großem Umfang in die Wärmeversorgung zu integrieren. Wenn das GEG so in Kraft tritt, können die Stadtwerke in eine langfristige Weiterentwicklung ihrer Fernwärme investieren.“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.