Beschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz
VKU lobt neues Heizungsgesetz und fordert Nachbesserung bei Biogas

Der Bundestag hat am Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz“). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

10.07.26

Berlin, 10.07.2026. Der Bundestag hat am Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz“). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause. „Über einzelne Inhalte des Gesetzes hat es starke Auseinandersetzungen auch in der Branche gegeben. Jetzt ist es aber wichtig, nach einer Phase neuer Verunsicherung Klarheit zu schaffen, und die erfolgt mit dem heutigen Beschluss zum GModG“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Deutliche Kritik übt der Verband allerdings an der geplanten Ausweisung individueller Biogas-Preisbestandteile auf Rechnungen. „Das führt zu zusätzlicher Bürokratie und Kosten, ohne dass Kunden davon profitieren“, so Liebing. Der VKU fordert deshalb eine gesetzliche Nachbesserung im Herbst.

Laut Liebing gibt das Gebäudemodernisierungsgesetz Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizung. „Gleichzeitig müssen wir realistisch bleiben. Nicht jede Kommune kann gleichzeitig Gas-, Wärme- und Stromnetze ausbauen, finanzieren und Infrastrukturen parallel vorhalten. Das wäre teuer und wirtschaftlich ineffizient. Damit stößt auch Technologieoffenheit an ihre Grenzen“, so Liebing. Umso wichtiger werde die kommunale Wärmeplanung. „Sie schafft Orientierung und zeigt, welche Lösungen vor Ort langfristig sinnvoll und bezahlbar sind“, so Liebing.

Ein Aufreger bleibt die Ausweispflicht bei Biogas: „Beim Hochlauf erneuerbarer und klimaneutraler Gase brauchen wir praxistaugliche Lösungen. Die vorgesehene Regel geht in die falsche Richtung. Statt individueller Preisbestandteile würde ein einheitlicher Referenzwert ausreichen. Ein Ausweisen einzelner Beschaffungsbestandteile ist ein Novum in der Energiebranche und verursacht massiven zusätzlichen Aufwand. Die Bundesregierung kündigt Bürokratieabbau an und beschließt neue Nachweis- und Dokumentationspflichten ohne Mehrwert für Unternehmen und Kunden. Das passt nicht zusammen“, so Liebing.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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