Gebäudemodernisierungsgesetz
Gebäudemodernisierungsgesetz: VKU begrüßt Nachbesserungen und fordert Korrekturen bei Biogas

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die heutige Beschlussfassung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Auch wenn der Bundestag noch nicht abschließend in dieser Woche entscheiden sollte, schaffe die Einigung wichtige Planungssicherheit für die kommunalen Unternehmen.

08.07.26

Berlin, 08.07.2026. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die heutige Beschlussfassung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Auch wenn der Bundestag noch nicht abschließend in dieser Woche entscheiden sollte, schaffe die Einigung wichtige Planungssicherheit für die kommunalen Unternehmen.

Inhaltlich begrüßt der VKU die Änderungen der Koalitionsfraktionen am Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Positiv bewertet der VKU die explizite Anerkennung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Erfüllungsoption sowie die stärkere Berücksichtigung von Energie, die aus Abfällen, Klärschlämmen sowie Deponie- und Grubengasen gewonnen wird.

„Die Hinweise aus der kommunalen Praxis wurden gehört. Die Aufnahme der Kraft-Wärme-Kopplung ins Gesetz ist eine gute Nachricht. Sie hilft dabei, die Menschen sicher und zu fairen Preisen mit Wärme zu versorgen und gleichzeitig das Klima zu schützen. Dafür ist nun aber dringend die Überarbeitung und Verlängerung des KWKG nötig, denn ohne die wird es zurzeit keine neuen KWK-Projekte geben“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Positiv bewertet der VKU die Anpassung bei der Bilanzierung von Siedlungsabfällen. Dazu zählen unter anderem Abfälle, Klärschlämme sowie Deponie- und Grubengase. Für diese Energieträger bleibt der Primärenergiefaktor bei null. Energie aus Abfällen und anderen Reststoffen gilt damit weiterhin als klimafreundlich. Das stärkt die Nutzung dieser lokalen Energieträger für die Wärmeversorgung. „Die neue Regel stärkt Investitionen in klimafreundliche Wärme und vermeidet Fehlanreize bei der Bewertung dieser Energieträger“, so Liebing.

Weiterhin kritisch sieht der VKU die geplante Ausweisung des individuellen Preisbestandteils für Biogas. „Beim Hochlauf erneuerbarer und klimaneutraler Gase brauchen wir praxistaugliche Lösungen. Die vorgesehene Regel geht in die falsche Richtung. Statt individueller Preisbestandteile würde ein einheitlicher Referenzwert ausreichen. Ein Ausweisen einzelner Beschaffungsbestandteile ist ein Novum in der Energiebranche und verursacht massiven zusätzlichen Aufwand. Die Bundesregierung kündigt Bürokratieabbau an und beschließt wenige Tage später neue Nachweis- und Dokumentationspflichten ohne Mehrwert für Unternehmen und Kunden. Das passt nicht zusammen“, so Liebing.

Der VKU sieht auch bei den Vorgaben für öffentliche Gebäude Nachbesserungsbedarf: Der Verband kritisiert, dass die neuen Vorgaben zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude auch für Wasserwerke und Kläranlagen gelten sollen. Diese Anlagen gehören zur kritischen Infrastruktur und müssen rund um die Uhr betrieben werden. "Bei Wasserwerken und Kläranlagen entfällt nur ein sehr geringer Teil des Energieverbrauchs auf die Gebäude selbst. Der überwiegende Energiebedarf entsteht durch die technischen Anlagen und Prozesse der Daseinsvorsorge. Daher würden pauschale Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude bei diesen Einrichtungen nur begrenzte Einspareffekte erzielen und wären unverhältnismäßig. „Wasserwerke und Kläranlagen sind keine Rathäuser. Sie gehören zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge und müssen Tag und Nacht zuverlässig funktionieren. Pauschale Vorgaben für alle öffentlichen Gebäude werden ihrer besonderen Aufgabe nicht gerecht“, sagt Liebing.

In der Gesamtschau sagt Liebing: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizung. Gleichzeitig müssen wir realistisch bleiben. Nicht jede Kommune kann gleichzeitig Gas-, Wärme- und Stromnetze ausbauen, finanzieren und Infrastrukturen parallel vorhalten.  

Das wäre teuer und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Damit stößt auch Technologieoffenheit an ihre Grenzen. Umso wichtiger wird die kommunale Wärmeplanung. Sie schafft Orientierung und zeigt, welche Lösungen vor Ort langfristig sinnvoll und bezahlbar sind.“

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Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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