Energiesammelgesetz: Beschlüsse des Bundestags stärken Strom- und Wärmewende – vor allem in Städten!
Berlin, 30.11.2018. Heute hat der Bundestag in 2./3. Lesung dem Energiesammelgesetz zugestimmt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), zum Mieterstrom und zu den sogenannten Redispatch-Maßnahmen.
Der Bundestag hat sich für die Verlängerung der KWK-Förderung bis 2025 ausgesprochen. Das ist ein positives Signal für die Wärmewende und den Klimaschutz vor Ort. Die Verlängerung wird endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, die derzeit auf Eis liegen. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Bisher fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja welche Förderung Anlagen bekommen, die danach in Betrieb genommen werden.
Ebenfalls ein positives Signal für den Mieterstrom: Der Regierungsentwurf hatte noch drastische Einschnitte der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorgesehen. Das hätte das Aus für viele Projekte bedeutet. Die Einschnitte wurden nun abgemildert. Der Abschlag soll nun 8 Cent pro Kilowattstunde betragen – statt 8,5 Cent, wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom hat damit weiterhin eine Chance, auch wenn im kommenden Jahr neu über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollten.
Als Erfolg wertet der VKU, dass die Regelungen zum sogenannten Redispatch von Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen wurden. Redispatch bezeichnet die kurzfristig vom Netzbetreiber veranlasste Änderung des Kraftwerkseinsatzes, um Netzengpässe zu vermeiden. Dazu bedarf es ausgewogener Regelungen zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Die Herausnahme der entsprechenden Maßnahmen aus dem Gesetz verschafft allen Beteiligten nun die nötige Zeit, um passende Strategien für diese komplexe Herausforderung zu finden. Der VKU hatte kritisiert, dass essentielle Fragen der zukünftigen Prozesse im Entwurf nicht geklärt waren. Gleiches galt für die Anerkennung der beim Netzbetreiber anfallenden Kosten.
Hintergrund
- Der Entwurf für das sogenannte Energiesammelgesetz umfasst Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften.
- Mieterstrommodelle können für die Energiewende in den Städten ein Türöffner sein. Vor allem dann, wenn es gelingt, den Quartiersansatz in der Energiewirtschaft weiterzuentwickeln. Im Verbund mit Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen, Wärmepumpen oder Stromspeichern können Solaranlagen zum Baustein einer effizienten und CO2-armen Versorgung mit Strom und Wärme werden. Deswegen hat sich der VKU dafür eingesetzt, auf die Kürzungen zu verzichten oder zumindest Mieterstromanlagen davon auszunehmen.
- KWK ist die Domäne der Stadtwerke. Der Anteil der KWK am kommunalen Kraftwerkspark konnte 2017 auf 11,7 Gigawatt gesteigert werden. Das entspricht 44 Prozent der Gesamterzeugung. Allein die VKU-Mitglieder verfügen über mehr als 23.000 Kilometer Wärmenetze. Damit können sie die zunehmend klimaschonendere Erzeugung mit Wärmespeichern und Power-to-heat-Anlagen verbinden.