Michael Wübbels in GEG-Anhörung: Quartierslösungen erhöhen Spielräume für Akteure vor Ort 04.03.20

Berlin, den 4. März 2020. Heute fand die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines “Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude” (Gebäudeenergie-Gesetz GEG) im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie statt. Der stv. VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels hat als Sachverständiger an dieser Anhörung teilgenommen.

Mit dem GEG-Entwurf soll erstmalig die Grundlage geschaffen werden, um eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden in Form von Quartierslösungen umzusetzen. Michael Wübbels hat in der Anhörung diesen Ansatz begrüßt: “Damit wird der Blick vom Einzelgebäude auf das Quartier gerichtet. Durch einen ganzheitlichen Ansatz können neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende gehoben werden. Geeignete Dachflächen zum Beispiel für Solarthermie können so für die Erfüllung der energetischen Gebäudeanforderungen des Quartiers – und nicht nur des Gebäudes, auf dem sie sich befinden – herangezogen werden. Das erhöht den Spielraum für die Akteure vor Ort, effiziente Lösungen für den Klimaschutz zu finden. Daher ist es wichtig, dass dieser Spielraum nicht durch zu pauschale rechtliche Vorgaben eingegrenzt wird. Hier bedarf es im Gesetzentwurf einer größeren Flexibilität”.

Michael Wübbels unterstrich in der Anhörung auch die Rolle der Stadtwerke bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort: “Die Stadtwerke als Energiespezialisten sind schon heute ein gefragter Partner bei Quartierslösungen. Den von ihnen betriebenen Wärmenetzen kommt dabei als verknüpfendes Element, das die unterschiedlichen Wärmequellen untereinander und mit den Verbrauchern verbindet, eine besondere Rolle zu. Im GEG sollte daher auch geregelt werden, dass Wärmenetze, die vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärmequellen gespeist werden, einen Primärenergiefaktor von Null erhalten. Dadurch wird die politisch angestrebte Integration erneuerbarer Wärme und Abwärme in die Wärmenetze besser angereizt.”

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Anhörung zum GEG waren die geplanten Regelungen zur Energieberatung. Aus VKU-Sicht ist die Einführung einer anlassbezogenen, verpflichtenden Energieberatung ein richtiger Ansatz: “Nur wer über den energetischen Zustand seines Hauses Bescheid weiß, kann eine sachgerechte Entscheidung über die unterschiedlichen Sanierungsansätze treffen. Allerdings sollte der Hauseigentümer Freiheit bei der Beraterwahl haben. Die vorgesehene Einschränkung im Gesetz ist nicht zielführend. Sie schließt die Mehrzahl der Energieberater, so auch die kommunale Unternehmen, aus.”, so Michael Wübbels.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.